Fiskalphilatelie - Bayern - Demissionsstempel

  • Guten Abend zusammen.

    Ich möchte heute einen neuen Themenbereich eröffnen, den ich sehr spannend finde, nämlich den der Fiskalphilatelie. Ich verbinde diesen Beitrag mit der Hoffnung, weitere Mitstreiter zu finden und dafür, im Bereich Postgeschichte einen eigenen Ordner für dieses Thema anzulegen. Beginnen möchte ich mit dem Bereich der Demissionsstempel. Dazu habe ich einen Steigbrief (im Grundbuch eingetragene Hypothek) ausgesucht. Inzwischen dürfte ja meine Vorliebe für alte Formulare und zeitgeschichtlichen Belegen mit philatelistischem Hintergrund bekannt sein.

    Die Urkunde stammt von „Ludwig Werner, Königlich Bayerischer Notar zu Waldfischbach“ vom 11. Februar 1871, eine Liegenschaft in Clausen (Pfalz) betreffend. Der erste Eintrag der Grundschuld vom 11. Februar 1876 wurde noch mit 21 Kreuzern demissioniert, die Zweite Demission erfolge am 29. Juli 1876. Dafür wurden 60 Pfennige veranschlagt. Laut meinem Kenntnisstand wurde die Pfennigwährung bereits zum 1. Januar 1876 eingeführt. Vielleicht kann mir jemand etwas „auf die Sprünge“ helfen.

    Liebe Grüße

    Christian



    2 Mal editiert, zuletzt von Christian (25. Februar 2011 um 22:52)

  • Ich möchte heute einen neuen Themenbereich eröffnen, den ich sehr spannend finde, nämlich den der Fiskalphilatelie. Ich verbinde diesen Beitrag mit der Hoffnung, weitere Mitstreiter zu finden und dafür, im Bereich Postgeschichte einen eigenen Ordner für dieses Thema anzulegen.

    Ich bin zwar nicht Graf Isolan, und mit leeren Händen komme ich auch nicht!

    Ich habe mal bei diesem tristen Aprilwetter begonnen, die Briefstücke auf Albumblättern unterzubringen.
    Mal sehen ob das irgendwie gut aussieht :S

    Aber es ist immerhin bayerisch und spätklassisch auch! :D

  • Lieber abrixas,

    meinst du WALLERSTEIN? Der andere war etwas vorher ... :thumbup:

    Deine Seite gefällt mir sehr gut - zu etwas beitragen kann ich mangels eigener Bestände leider nicht, also bitte weiter machen. ;)

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • ... heute will ich Euch einmal einen Einblick geben, wie ich versuche schlauer zu werden (Ob es funktioniert, lasse ich mal offen :S ) Kann sein, dass ich etwas zu weit aushole, daher bitte ich um verständnisvolle Nachsicht.
    Es geht um:

    Gebührenmarke auf Nachnahme-Brief von Neustadt/Saale nach Roth b. Fladungen

    Im Vorfeld habe ich mich nach Erhalt des Loses mit der Geographie begoogelt

    Der 1. Versuch
    Die Entfernung in Kilometern zwischen Roth nach Fladungen im Einklang d 'Luft ist 157.38 km und 224 km mit dem Auto.
    Das ließ den Schluss zu, dass das nicht so recht passt. Es muss ein anderes Roth geben.

    Der 2. Versuch war schon etwas vielversprechender. So fand ich:
    Das Gebiet, dem unser Interesse gilt, umfasst die Gemarkungen der beiden ehemals fürstbischöflich-würzburgischen Dörfer Hausen und Roth vor der Rhön sowie des Weilers Hillenberg, heute Gemeinde Hausen mit Ortsteil Roth,
    Verwaltungsgemeinschaft Fladungen im bayerischen Landkreis Rhön-Grabfeld, Regierungsbezirk Unterfranken.

    Bei Wiki gab es noch eine Kurzinfo:
    Gemeindegliederung

    Die politische Gemeinde Hausen hat fünf amtlich benannte Ortsteile:

    Hausen
    Hillenberg
    Reupers
    Rhönhof
    Roth

    Es gibt die Gemarkungen Hausen und Roth vor der Rhön.

    Soweit konnte ich schon mal herausfiltern: Die heutige Gemarkung Roth bezeichnete man zumindest zwischen 1876 und 1883 als LANDGEMEINDE, wie man unschwer auf dem Stempel auf der Stempelmarke (Nr. 1z) erkennen kann.
    Versuchen wir mal das Postalische zusammen zu fassen. Als Hilfsmittel habe ich nur den MICHEL Spezial zur Verfügung.

    A) Es handelte sich um einen unfrankierten Brief, der auf einer Distanz bis zu 75 Km befördert wurde.
    B) Als Gewicht würde ich den Bereich von 15g bis 250g als möglich einstufen.
    C) Gebühr für die Nachnahme: 20 PF.
    War das auf dem Landzustellbezirk (Ähnlich einem Ortsbriefporto) zurückzuführen?
    Aber: NNn waren nicht portopflichtig


    Die 4 Unterschriften (Es war damals üblich, dass bei Zahlungen mehrere Honoratioren unterschreiben mussten) waren für die "Absegnung" der Nachnahmegebühr erforderlich (Es unterschrieben der Bürgermeister und drei Gemeinderäte (?).
    Des weiteren bestätigt der Postbote Oswald den Empfang von drei Mark und 5 Pfennige. Und natürlich dürfte er auch die 13 Mark Nachnahme kassiert haben.

    Das Gekritzel in der rechten, unteren Vorderseite kann enträtselt werden:
    Man erkennt unter der Überschrift "Gemeinde Verwaltung" die Unterschrift des Bürgermeisters (NN + Amtsbezeichnung, die Namen Auguste Stürblein, Romanus Holm und eine unleserliche Unterschrift. Es handelt sich um 4 Unterschriften: Die des Bürgermeisters und drei weiteren Personen (Gemeinderäte?) Diese Amtshandlung wurde mit einer "indirekten" Steuer belegt und wurde durch das Anbringen und Entwerten des K.B. STEMPELs dokumentiert.

    Direkte und indirekte Steuern wurden zum Beispiel für die Verwaltung ausgegeben.

    Jeder Verwaltungsvorgang, bei dem der Zahlungsmittelbestand zunimmt, ist eine Einzahlung, jeder Vorgang, der zu einer Abnahme des Zahlungsmittelbestandes führt, ist eine Auszahlung.

    So und damit werde ich demnächst herangehen und ein Albumblatt gestalten.
    Falls noch einer etwas dazu bemerken kann, wäre ich mehr als froh :thumbup:

  • Der aufmerksame Beobachter mag das Datum des Braungardt-Stempels von MÜNCHEN 2.B.P. erkennen: 22.DEZ 32! Eine echte Spätverwendung von Stempel und Papier (Wasserzeichen!).
    Der Löwe mag als Überbrückung zum Löwen beim Löwenbräu-Löwen aufder Wiesn gelten. Facit: Diverse Bayern-Sammlungem haben bestimmt mehr Lücken als angenommen. Ich bin noch auf der Jagd nach gut POST-gestempelten Stempel-Marken zu 5, 10 und 100 Mk. 8)

  • Ich bitte um Nachsicht, dass ich zu diesem Beleg nochmals nachhake. ;( :( ?(

    Also soweit:

    Die Bezahlung der 13 Mark als Nachnahme wurde wahrscheinlich aus der Gemeindekasse bezahlt. Zahlungen aus öffentlichen Kassen unterlagen dem Gradationsstempel (Taxe berechnet nach Geldsumme)
    Laut dem neuen Stempelgesetz, das am 1. Januar 1876 eingeführt wurde, sind die Gebühren mit den neu eingeführten Stempelmarken zu kassieren.

    In unserer Gemeinde gibt es womöglich auch einen NN-Guru? :whistling:

  • Hallo abrixas,
    ohne Jahreangabe schwierig.
    1876-1878 gab es keine Nachnahme sondern Postvorschuß.
    ab 1.1.1879 Nachnahmebrief bis 10 Meilen = 75 Km 20 Pf.; über 10 Meilen 40 Pf.
    Zuschlag unfrankiert 10 Pf. ( entfällt bei Kennzeichnung " portopflichtige Dienstsache", hier nicht angezeigt )
    Nachnahmegebühr 2 Pf. pro Mark oder Teil derer; also 4 mal 2 Pf. = 8 Pf. Aber Mindestnachnahmegebühr war 10 Pf. Ab 1881 innerbayrisch nur 1 Pf. pro Mark, aber die gleiche Mindestgebühr!
    Leider habe ich zur Bestellgebühr von Nachnahmebriefen keinerlei Information. Die Bestellgebühr für Wertbriefe bis 1500 Mark betrug 5 Pfennige im Ortsbestellbezirk.Aber ein Nachnahmebrief war eigentlich kein Wertbrief ?
    Leider kann ich den Brief nicht erklären, die blau 35 ist vollkommen rätselhaft. Um 65 Pf. zu erreichen, ist eine Transportentfernung über 75 km und eine Bestellgebühr eigentlich zwingend.
    Beste grüße Bernd

    2 Mal editiert, zuletzt von BaD (5. Januar 2015 um 20:44)