Entwertungsvorschriften

  • Hallo zusammen,
    ich bin auf der Suche nach einer Vorschrift oder Dienstanweisung, wie Marken zu entwerten waren bzw. was einem
    Postler passieren konnte, wenn er die Entwertung von Marken vergaß. War dann am Eingangsort eine Nachentwertung
    vorzunehmen ? Hintergrund der Frage ist eine Paketkarte über drei Pakete nach Österreich, vorderseitig mit einer
    Nr. 43 und rückseitig mit 2 St. Nr. 41 frankiert. Die vorderseitige Frankatur ist entwertet, die beiden rückseitigen
    Marken nicht. Es wäre also bei einer Ablösung und Wiederverwendung der Marken der Post immerhin ein Schaden von
    50 Pfennig entstanden. Im übrigen habe ich - zumindest aus der frühen Pfennigzeit - noch nie einen derartigen Beleg
    gesehen, bei dem ein Teil der Frankatur unentwertet blieb.
    Für Meinungen dazu und/oder Hinweis auf entsprechende Vorschriften wäre ich dankbar.
    Herzliche Grüße
    weite Welle

    weite Welle

  • Hallo weite Welle,

    aus der Kreuzerzeit: Ja, Entwertung bei Entdeckung durch Transit- oder Abgabepost war Vorschrift.

    Ahngung: 10 bis 20facher Betrag der Nominale, wenn man mal erwischt wurde.

    Ich denke, das dürfte in der Pfennigzeit, zumindest beim Übergang in die neue Währung, nicht viel anders gewesen sein, aber eine angezogene Vorschrift kenne ich nicht.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Die vorderseitige Frankatur ist entwertet, die beiden rückseitigen
    Marken nicht. Es wäre also bei einer Ablösung und Wiederverwendung der Marken der Post immerhin ein Schaden von
    50 Pfennig entstanden. Im übrigen habe ich - zumindest aus der frühen Pfennigzeit - noch nie einen derartigen Beleg
    gesehen, bei dem ein Teil der Frankatur unentwertet blieb.


    Hallo weite Welle,

    Ich habe gelernt, daß es bei der Post und auch in anderen Behörden nichts passierte, ohne daß es vorgeschrieben war (hoffentlich haben sich alle an die Vorschriften gehalten), man muß nur die Stelle finden, wo es steht. Hierbei muß man wissen, daß es Vorschriften bezogen auf die Sendungsart geben kann, aber auch allgemeine Vorschriften. Vorschriften bezogen auf die Sendungsart Pakete ergeben sich aus der Allgemeinen Dienstanweisung (ADA) Abschnitt V, 2. Für den mir sehr gut bekannten Abschnitt ab 1904 ist im § 54 XVIII bezüglich der Prüfung der Echtheit und Entwertung der Postwertzeichen bei den ankommenden Posten genannt:

    Sind Postwertzeichen auf den Sendungen ungenügend oder gar nicht entwertet, so wird die Entwertung durch den Aufgabestempel (§9 VIII) - auch auf weiterzusendenden Gegenständen - bei der entkartenden Postanstalt nachgeholt und zwar mit dem handschriftlichen etc. Zusatze "entwertet in ... ".

    Daß diese oder ähnliche Vorschriften auch in den Dienstanweisungen bzw. anderen Publikationen des vorangegangenen Zeitraums bestanden haben, bin ich mir sicher. Ich bin überzeugt daß Du hier fündig wirst. Falls Du nichts finden solltest, kannst Du Dich ja noch mal per PN melden. Daß die von Dir angesprochenen Marken nicht entwertet wurden (Paketkarten mußten auch durch den Amtsvorsteher oder ihm Beauftragten später noch einmal kontrolliert werden), dürfte wirklich ein Ausnahmefall sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Postarchiv

    Wo nichts mehr zu enträtseln bleibt, hört unser Anteil auf.

    Ernst Freiherr von Feuchtersleben


  • Ahngung: 10 bis 20facher Betrag der Nominale, wenn man mal erwischt wurde.

    Hallo bayern klassisch,

    Ich beschäftige mich auch gerade mit den Entwertungsvorschriften, insbesondere zur Verwendung der Federzüge vor Einführung der Mülradstempel.

    Kennst du eine Quelle in der die 20fache Nominale als "Strafe" geannt wird?

    Ich kenne nur die Verordnungen, nach welchen der zehnfache Betrag (VO 15719 vom 12.11.1849) bzw. pauschal 1 fl. 30 kr. (VO 567 vom 11.1.1853) fällig wären wenn man erwischt wird.

    Viele Grüße,

    Nacktnasenwombat

  • Hallo Nacktnasenwombat,

    es gab noch mehr Vorschriften - wenn du die beiden benennst, ist das schon in Ordnung. Bei mehreren Tausend Seiten VO ist es mir leider nicht möglich, jede Quelle präzise zu dokumentieren, aber die Strafandrohungen waren halt uach einem Wandel unterworfen.

    Ich glaube, dass nach dem zehnfachen bei erneuter Contravention das zwanzigfache fällig wurde, danach wurde es disziplinarisch.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • ... es gab alles, damals wie heute.

    In meiner Contra - Sammlung ist ja auch die Enthebung eines Postvorstandes von Rötz dokumentiert. Dazu bedurfte es schon mehr, als eine 3x Marke nicht zu stempeln ... 8o

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo bk und postarchiv,
    hier das inzwischen bei mir eingetroffene corpus delicti.
    [Blockierte Grafik: http://www11.pic-upload.de/10.05.14/vikeo2dgd93b.jpg] Ich war ohnehin sehr überrascht, als ich die Karte in der Hand hielt. Die vorderseitige Marke war als Nr. 43 beschrieben.
    Es ist allerdings eine Nr. 31a. Ich habe eine weitere Paketkarte vom gleichen Absender an denselben Empfänger, ebenfalls
    vom Dez 1879, allerdings im PA Fürth II aufgegeben. Dort, am Bahnhofspostamt, wo der Paketschalter wahrscheinlich ein
    erheblich höheres Postaufkommen hatte, waren die Bestände an Nr. 31 schon aufgebraucht, so dass Nr. 43 nachgeschoben
    werden konnte. Beim Stadtpostamt I in der Theaterstrasse gab es dagegen noch die Nr. 31.
    [Blockierte Grafik: http://www11.pic-upload.de/10.05.14/57t8j4n64xf.jpg
    Leider nicht weitergekommen bin ich mit der Suche nach einer Vorschrift für die Entwertung. Zwischen den von nacktnasenwombat
    angesprochenen Vorschriften aus der frühen Markenzeit und der von Postarchiv zitierten von 1904 sollte es doch noch eine zeitnähere
    Vorschrift geben. Leider habe ich vor ein paar Monaten durch das Drücken einer falschen Taste die Verordnungssammlung von
    Dr. Becker gekillt und kann daher momentan nicht selbst nach der passenden Vorschrift suchen.
    Schönes Wochenende wünscht

    weite Welle

  • Hallo weite Welle,

    ein toller Beleg, den jeder gerne hätte.

    Entweder der Wolf schickt dir eine neue CD zu, oder du leihst dir "unsere" von der ARGE Bayern klassisch aus (die bei Hr. Krappmann liegen sollte).

    Es ist gut möglich, dass die Entwertungsvorschriften der 1870er Jahre noch auf die Vorschriften der 1850er bzw. 1860er Jahre verwiesen.

    Die Österreicher mussten ja nicht nachentwerten, auch wenn es einige Fälle gab, in denen ich das schon gesehen habe.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Manchmal ist es wie verhext. Man hat einen Thread vor Augen, kann sich aber nicht mehr erinnern, wo man ihn gelesen hat.

    In den ersten Tagen erfolgte die Entwertung der bayerischen Franco-Marken mit Ortsstempel, sodann zusätzlich mit Federkreuz beziehungsweise dann wieder nur noch mit Stempel. Die diesbezüglichen Verordnungen hat ein freundliches Forumsmitglied zitiert. Trotz Nutzung der Suchfunktion finde ich hier aber nichts mehr. Kann mir geholfen werden?