• ... ja, so isses - nur 1 Jahr von Bayern aus möglich.

    Liebe Grüsse vom Ralph


    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Freunde,

    heute zeige ich einen Brief mit 7 Kreuzern aus Immenstadt nach Brüssel mit dem Weiterfranko von 1 Silbergroschen = 4 Kreuzern für Belgien vom 30.9.1874. Er lief komplett mit der Bahnpost "Allemagne Est 3" und erhielt in Brüssel 3 verschiedene Stempel - schööön.

  • Moin Ralph,

    1 SGr = 4 Kr :/ ...ist das die "Vertragswährung" oder die (aufgerundete) Realwährung ?

    LG

    Tim

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • ... da Bayern nur Anspruch auf 3x hatte, verblieb der Rest bei Belgien, der Groschen kostete ja 3,5x und so hat das Dt. Reich noch etwas Gewinn gemacht ...

    Liebe Grüsse vom Ralph


    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo in die Runde,

    nachfolgenden Beleg, der mir die Tage unterkam, möchte ich gerne zeigen:

    5 Pfg. Ganzsachenkarte als Formular verwendet und mit 10 Pfg. Wappen freigemacht als Auslandskarte von München 2BP am 29. SEP 1900 adressiert an den Baurat und Generaldirektor der siam.(esischen !!) Eisenbahn Hermann Gehrts an Bord des NDL-Dampfers "Weimar" in Genua. (Ankunft 1.10.00)

    Dort jedoch stellte man fest, dass besagter Empfänger "nicht an Bord" war und die Karte wurde weitergeleitet nach Antwerpen (Ankunft 4.10.00)

    Wenn ich die wenigen verfügbaren Quellen über H. Gehrts richtig deute, so wurden offensichtlich Beamte der Preußischen Staatseisenbahn an Siam "ausgeliehen", um das dortige Eisenbahnsystem auf Vordermann zu bringen.

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser

  • Die Ganzsache war nicht ungültig. Ich vermute, der Absender hatte schlicht keine 5 Pfg. Marke zur Hand.

    So isses. Aber schön, dass man die grüne 5 noch gut erkennen kann. :)

    Liebe Grüsse vom Ralph


    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo in die Runde,

    es geht diesmal um eine allgemeine Frage zum Nachporto in Belgien:

    Laut Michel brachte Belgien bereits zum 1. August 1870 Portomarken heraus - Wertstufen: 10 und 20 C.
    Diese waren gültig bis 31. Oktober 1895. Ab 1.November 1895 wurden neue Portomarken verausgabt.

    Meine Frage an die Belgien-Spezialisten nun:
    Warum findet man vor dem 1.11.1895 keine Belege aus dem Ausland, bei denen das Nachporto mit Portomarken verklebt wurde? Gibt es irgendwelche Vorschriften der belgischen Post, dass z.B. Post aus dem Ausland NICHT mit Portomarken versehen wurde?
    (die Begründung, dass es keine 5 C. Portomarken gab, mal ausgenommen)

    Vielen Dank schon mal im Voraus für klärende Infos ! :):thumbup:

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser

  • Guten Morgen in die Runde,

    nachfolgenden Beleg möchte ich gerne zeigen:

    Karte aus München vom 10. August 1905 (eigentlich) korrekt frankiert mit 10 Pfg. nach Middelkerke in Belgien.
    Dennoch wurde die Karte in Belgien mit 25 C. Nachporto belegt.
    Daraus ergeben sich zwei Fragen:

    1. Warum wurde die korrekt frankierte Karte überhaupt mit Nachporto belegt?
    2. Warum wurde sie in dieser Höhe (= 25 C.) mit Nachporto belegt?

    Eine mögliche Antwort für Frage Nr. 1 könnte sein, dass der Vordruck nicht den UPU-Vorschriften entsprach. Ist dem aber tatsächlich so? Gibt es hierzu Vorschriften? Wann wurden diese ggf. geändert/angepasst? Wer weiß näheres?

    Bei Frage 2 beziehe ich mich auf den Absatz 2 des Art. 5 des UPU-Vertrages aus dem Jahre 1891 - hierin heißt es:
    "Bei ungenügender Frankierung werden Korrespondenzgegenstände jeder Art zu Lasten der Empfänger mit dem Doppelten des Fehlbetrages taxiert, doch darf diese Taxe niemals dasjenige Porto übersteigen, welches im Bestimmungsland für unfrankierte Sendungen gleicher Gattungen sowie gleichen Gewichts und Ursprungs erhoben wird."

    Die Taxierung für eine gänzlich unfrankierte Karte wären 12 1/2 C. gewesen - das Doppelte also die frankierten 25 Cent, ABER der Tarif für eine Auslandspostkarte in Belgien wären 10 Cent, das Doppelte also lediglich 20 Cent. (siehe hierzu die 2. Karte von Aschaffenburg n. Deurne 1900)

    Gibt es hierzu eine vorschriftenbasierte Erklärung oder handelt es sich um einen Fehler des Postbeamten?

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser





  • Eine mögliche Antwort für Frage Nr. 1 könnte sein, dass der Vordruck nicht den UPU-Vorschriften entsprach. Ist dem aber tatsächlich so? Gibt es hierzu Vorschriften? Wann wurden diese ggf. geändert/angepasst? Wer weiß näheres?

    Hallo Schorsch, Antwortversuch ;)

    Es hat etwas mi den UPU zu tun, soweit ich weiß war es nicht zulässig auf der Anschriftenseite Mitteilungen zu machen.
    Eventuell wurde dann Briefporto fällig, und die Nachgebühr wurde auf Basis Brief, und nicht Basis Postkarte berechnet.

    Beleg vom 04.08.1905 von Hausen-Raitbach an Fräulein Paula Keller aus Stuttgart in der Villa Adrienne - Middelkerke bei Ostende

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Grias Di Uli,

    vielen Dank für Deine Rückmeldung.
    Genau das war mein Ansatz/meine Vermutung, aber es wäre halt schön, wenn ich in der Beschreibung die entsprechende Vorschrift zitieren könnte. Bisher kannte ich diese stringente Vorgehensweise nur von den Amis.

    Wenn Du mit Deiner Vermutung richtig liegst, dann wäre ja nur der einfache Tarif für einen Auslandsbrief zum Ansatz gekommen, also ohne jegliche "Strafgebühr"?

    Beste Grüße
    Schorsch

  • Hallo,

    ab 1.2.1905 versuchsweise Einführung der Geteilten Vorderseite ( Adressfeld) auf Ansichts-Postkarten, briefliche Mitteilungen dort zugelassen. Ab 1.4.1905 Einführung, nur für Ansichtskarten und nur im innerdeutschen Verkehr.

    Ab 1.9.1905 Zulassung beim Versand von Ansichtspostkarten in europäische Länder ( nach GB erst am 24.11)

    Ab 1.10.1907 waren laut Weltpostvertrag 1906 auf allen Postkarten auch international Mitteilungen auf der Vorderseite erlaubt, die linke beschriebene Seite durfte die Mitte nicht überschreiten.Dazu die Änderung der Postordnung vom10.9.1907 ( habe ich leider nicht)

    Beste Grüße Bernd

  • Es gibt nirgendwo Informationen zu den Nebenverträgen des Weltpostvereinsvertrages von 1906.

    Nach langen Suchen habe ich aus der Schweiz etwas dazu gefunden. Daraus der obige Ausschnitt.https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/1907/1_185__/de

    Eine vollkommen überraschende neue Spur. In Herrn Michael-Lantelmes Superbuch " 100 Jahre Germania"schreibt er im Anhang der Verfügungen, das laut Verfügung 52/98/06 vom 4.9.1906 auch Ansichtskarten außereuropäisch mit geteilter Anschriftenseite wohl ab 1.10.1906 zugelassen werden.

    Es bleibt aber dabei, alle anderen Karten ab dem 1.10.1907.

    Beste Grüße Bernd

    2 Mal editiert, zuletzt von BaD (17. Januar 2025 um 16:36)