Paketkarten aus der Portoperiode 03 01-10-1918 bis 30-09-1919

  • Beginnen möchte ich hier mit jerweils zwei Paketkarten für Pakete bis 5 kg.
    Bis 75 km waren die bestehenden 25 Pfennig plus 15 Pfennig Reichsabgabe zu bezahlen, über 75 km die bestehenden 50 Pfennig plus 25 Pfennig Reichsabgabe.

    Es handelt sich also um KEINE Gebührenänderung der Post, sondern um eine vom Staat erhobene Abgabe!

    Es gab auch Sendungsarten die von dieser Abgabe befreit waren.

    Die drei mir bekannten sind:

    - Pakete mit Zeitungen
    - Feldpostpakete, eigene Angelegenheit des Empfängers, bis 3 kg für eine Gebühr von 20 Pfennig
    - Feldpostzuführung, bis 5 kg 25 Pfennig, danach für jedes kg mehr 5 Pfennig, bis max. 10 kg = 50 PfennigJeweils zwei Karten aus dem Bereich bis 5kg, einmal bis 75 km, einmal mehr als 75 km.

    Bei der Variante bis 75 km musste ich bei Bayern ausleihen!

  • Hallo zusammen,

    anbei wieder einmal ein vorzügliches Beispiel, wo die Eilbestellgebühr nicht im Vorab vom Absender frankiert, sondern vom Empfänger kassiert worden ist. Im o.g. Tarifzeitraum waren für das 0,5 kg schwere Paket "mit Borten Deutscher Herkunft" im Entfernungsbereich 150-750 km 75 Pf zu entrichten. Dies ist vorliegend mit 3 x DR Mi-Nr. 88IIb geschehen. Die am Zielort Kaiserslautern entsprechend für den Ortsbestellbezirk noch zu erhebende Eilbestellgebühr von 40 Pf wurde lt. vorderseitig blau unterstrichenem Botenvermerk bei der Empfängerin erhoben.

    Viele Grüße

    vom Pälzer