Vorschriften zur Sicherung der Volksernährung im und nach dem ersten Weltkrieg in Württemberg und Bayern

  • Im ersten Moment könnte man nun denken was hat dies mit der Post zu tun?
    Im zweiten Moment, hoffentlich wenn Sie meinen Beitrag gelesen haben, werden Sie erkennen dass die Post hier doch sehr stark mit eingebunden war.

    Sollte jemand ähnliche Belege von Württemberg, mit Bezug zum Thema, haben, möchte ich bitten diese hier zu zeigen.

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

    2 Mal editiert, zuletzt von Minimarke (30. April 2021 um 17:32)

  • Da mittlerweile viele neue Mitglieder im Forum unterwegs sind erlaube ich mir diesen Beitrag nochmals "aufschwimmen" zu lassen.
    Der Zweite Grund gründet in der Tatsache dass vor kurzem tatsächlich eine ungebrauchte Marke in der Bucht war.
    Leider habe ich diese, Aufgrund meiner schwäbischen Ader, verpasst!

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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  • Hallo zusammen,

    ich möchte speziell die "Neuen" bitten Ihre Belege / Literatur / Links zu prüfen, in wie weit Informationen zum Thema vorhanden sind.

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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  • Minimarke 30. April 2021 um 17:34

    Hat den Titel des Themas von „Vorschriften zur Sicherung der Volksernährung im ersten Weltkrieg in Württemberg“ zu „Vorschriften zur Sicherung der Volksernährung im und nach dem ersten Weltkrieg in Württemberg und Bayern“ geändert.
  • Da es wohl für dieses Thema keine weiterführenden Informationen gibt, habe ich den Titel zeitlich und regional erweitert, die Bajuwaren dürfen jetzt auch mit spielen.

    Und da gibt es Belege, einige werde ich zeigen, und auf mehr von euch hoffen!

    Leider fehlen mir dazu komplett die Unterlagen! :(

    Beginnen möchte ich mit einer Karte aus Günzburg, vom 15. September 1923, an die Landesfettstelle in München. Als Fernpostkarte in der Periode 17 portogerecht frei gemacht.

    Anscheinen handelt es sich um ein Formular welches von der Landesfettstelle als Doppelkarte zur Verfügung gestellt wurde, vielleicht kann jemand das Gegenstück zeigen?

    Von Interesse wäre auch ob jemand den Stempeltext komplettieren kann: KONTROLLBEZ. BAYERN rechts....

    Ist das nun ein Bahnstempel / Poststempel / Zollstempel ?

    Vielen Dank für eure Unterstützung.

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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  • Den nächsten Beleg würde ich eher als "Standardbeleg" zu diesem Thema bezeichnen.

    Dort steht: Zur Beförderung zugelassen / Verteilungsstelle f. Erz. d. Milch- / wirtschaft : By. A. K

    Leider kann ich A. K. nicht interpretieren, ebenso wenig rechts unten die 33.

    Aktuell gehe ich davon aus dass die Karten vom Amt vorgestempelt an den Berechtigten geliefert wurden.

    Eventuell lässt sich das Verfahren, und die Bedeutung, anhand von Belegen erklären.

    Ich setze da ganz viel Hoffnung in euch!

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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  • passt das auch dazu? Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass eine vegane Versorgungsstelle noch nicht

    "en vogue" war.

    LG

    abrixas (Klaus)

    "Extra Bavariam non est vita et si est vita non est ita."

  • Hallo Klaus,

    was für eine Frage, wie die berühmte Faust auf das noch berühmtere Auge!

    Und am besten noch mit Inhalt! :)

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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    Einmal editiert, zuletzt von Minimarke (19. November 2024 um 17:08)

  • Hallo,

    Der Stempel I. bay. A.K bedeutet : I Bayerisches Armeekorps

    Im WKI übernahm das Militär auch kommunale Aufgaben – hier speziell die Milchversorgung mit Michkarten auch zu sehen unter dem Oberbegriff Lebensmittelkarten.

    Die Info habe ich aus dem Artikel des Rundbriefes Nr.60 der ArGe Fiskalphilatelie:

    Milchkarten im Bayerischen Hochland und Voralpengebiet 1916-1920 von Marius Bochniak .

    Hier ein Auszug :

    Der Verbrauch von Milch wurde in Bayern während des ersten Weltkrieges von den

    Kommunalverbänden geregelt. Das führte dazu, dass fast jeder Kommunalverband eigene Milchkartenhatte, die nur in seinem Bereich gültig waren. Eine Ausnahme bildete das bayerische Hochland und Voralpengebiet, wo auf Grund einer Anordnung des Stellv. Generalkommandos des I. Bayerischen Armeekorps im Juli 1916 einheitliche Milchkarten eingeführt worden sind.

    Hier ein Teil einer Michkarte mit dem Hinweis auf das I. Bay. A.K. (siehe Abb. oben rechts)


    (Slg. Bochniak)

    zur Info habe ich die bayerische VO rausgesucht : Militär - vollziehende Gewalt


    Leider gibt es wenige Sammler des Bereiches Lebensmittelkarten.

    MfG

    Bayern Fiskal

    3 Mal editiert, zuletzt von Bayern Fiskal (2. Mai 2021 um 14:00)

  • Der Uli hat mich gebeten das Thema nach oben zu holen.

    Wer hat denn noch einen Beleg mit der/den Zulassungsmarke(n).

    XY würde sagen "um sachdienliche Meldung wird gebeten". Oder so ähnlich.

    Einen schönen Sonntagnachmittag.

  • Schöne Belege, Danke fürs zeigen, langsam aber sicher wächst das Thema ;)

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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  • Jetzt habe ich doch noch einen gefunden, diesmal mit Stempel, und nicht von Wangen, sondern aus Stuttgart, aus 1916-

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Nun habe ich nach langem Suchen einen bayerischen Zulassungsstempel mit anderer Kennzahl gefunden. Woran mögen sich diese Kennzahlen, hier die "44", orientieren.

    Den Begriff "Kennzahl" habe ich ausgewählt, falls jemand eine bessere oder sogar die offizielle Bezeichnung weiß .......