Württemberg Schweiz Teilfrankobriefe

  • Hallo,


    bei Gärtner waren bei der letzten Auktion 2 Vorvertragsbriefe von Württemberg in die Schweiz angeboten.




    Ein Brief in die Schweiz vom Juni 1852 und einer vom August 1852.




    Irtenkauf schreibt in seinem Attest, das der Postvertrag mit der Schweiz
    ab 15.10.1852 gültig war, aber ich habe schon spätere Atteste gesehen,
    wo er den 10.07.1852 angegeben hat, was auch richtig ist.




    Gehen wir also davon aus das der PV mit der Schweiz in Württemberg zum 10.07.1852 gültig war.




    Damit ist der Brief vom Juni 1852 ein Vorvertragsbrief mit 3 Kreuzern
    bis zur Grenze und in der Schweiz wurden 10 Rappen verlangt, also ein
    Teilfrankobrief.




    Der Brief vom August 1852 wäre dann ein Vertragsbrief und hätte
    vollständig frankiert sein müssen. Da die Einführung noch recht frisch
    war, verstehe ich das die alte Regelung noch angewandt wurde, aber warum
    wurden in der Schweiz nur noch 5 Rappen eingezogen vom Empfänger.


    Hat jemand Regelungen der Schweiz bzgl. dieser Tarifermäßigung.


    Viele Grüsse
    Christian

  • Hallo Leitwege,


    bin zwar kein Schweiz - Experte, aber der 2. Brief gibt mir schon zu denken ...


    Beides sind Granatenbriefe, aber 5 Rappen waren eigenltich kein Porto. Vlt. griff hier ein Altvertrag wegen der Grenznähe? Anders kann ich es mir nicht erklären, sorry.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Sammlerfreunde,


    ich denke, es wurden Kreuzer rh. angeschrieben. Siegelseitig sehe ich eine "2".
    Es dürften 2 Kreuzer Bestellgeld in Kreuzlingen sein. Dazu wurden statt 10 Rappen
    3 Kreuzer + 2 Kr. Bestellgeld angeschrieben. Zusammen waren es 5 Kreuzer rh.


    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Hallo vorphilaBayern,


    auf dem 1.Brief sind vorne 10 in rot vermerkt und hinten 1 in schwarz, Brief vom Juni 1852.
    auf dem 2. Brief ist vorne 5 in rot vermerkt und hinten 2 in schwarz, Brief vom Aug 1852


    Kannst Du mir nochmal erklären was die 10 und 5 in rot bedeuten, stehe da auf dem Schlauch ^^


    Viele Grüsse
    Christian

  • Hallo Leitwege,


    die "2" sieht mir wie ein typischer Bestellgeldvermerk aus dieser Zeit aus.
    Mit der "1" kann ich das nicht sagen. Ich denke, diese Zahl ist in jüngerer
    Zeit auf diesen Brief geschrieben worden. Eine "1" aus dieser Zeit schaut
    anders aus.


    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Hallo,


    also zusammengefaßt, der 1.Brief ist ein Teilfrankobrief, 3Kreuzer PV, 10 Rappen= 3 Kreuzer vom Empfänger.


    Der 2.Brief ist mit 3 Kreuzern frankiert, Grenzbereich scheidet aus, Balingen und Kreuzlingen sind sind mehr als 5 Meilen voneinander entfernt, was steht unterhalb der Marke neben franco?


    Viele Grüße
    Christian

  • Hallo Leitwege,


    "Grze" = Gräntze oder Gränze geschrieben. Er war also als Teilfrankobrief so vorgesehen.

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Hallo Leitwege,


    der erste Brief von Wangen nach Kreuzlingen war ein Vorvertragsbrief
    und es ist alles richtig gemacht. 3 Kreuzer bis zur Postvereinsgrenze
    und von da bis Kreuzlingen bezahlte der Empfänger 10 Rappen Porto.


    Beim Brief von Balingen nach Kreuzlingen vom August 1852 bestand
    bereits der Postvertrag Württemberg mit der Schweiz vom 23. April
    1852, der bereits ab 10. Juli 1852 wirksam wurde. Die Württembergische
    Taxe von Balingen zum Tax Grenzpunkt Konstanz - Schaffhausen betrug
    3 Kreuzer, wie frankiert. Ab diesen Tax Grenzpunkt bis Kreuzlingen
    waren lt. diesen Postvertrages 3 Kreuzer festgelegt. Wie ich bereits
    geschrieben habe, denke ich, daß der Empfänger in Kreuzlingen nicht
    das Porto in Rappen (10), sondern in Kreuzer (3) bezahlte. Dazu kam
    noch ein Ortsbestellgeld von 2 Kreuzer.


    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Lieber VorphilaBayern,


    das ist eine plausible Erklärung, auch wenn ab dem 1.1.1851 die CH ihr System von Schweizer Kreuzern auf Franken mit Rappen/Centimes umgestellt hat - im grenznahmen Kreuzlingen wird man aber eher noch in Kreuzerwährung bezahlt haben.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo VorphilaBayern,


    das klingt plausibel. Das würde bedeuten das zwei verschiedene Postler die Vermerke angebracht haben, einer in Rappen, der zweite in Kreuzer mit Bestellgeld.


    Interessant ist die Gschichte schon :)


    Viele Grüsse
    Christian