Sondertarif im erweiterten Ortsverkehr

  • Erweiterter Ortsverkehr


    Postordnung vom 22. Dezember 1921
    Explizit sind folgende Ortspaare aufgelistet:
    ab 1.1.1922
    Bremen - Hemelingen
    Bremerhaven - Geestemünde
    Bremerhaven - Lehe
    Münster a. Stein - Ebernburg
    Bingen - Bingerbrück
    Mainz - Biebrich
    Hamburg - Altona
    Hamburg - Wandsbek
    Hamburg - Bramfeld
    Hamburg - Kirchsteinbek
    Hamburg - Lokstedt
    Hamburg - Schiffbek
    Hamburg - Stellingen
    Hamburg - Wilhelmsburg
    Besenhorst - Geesthacht
    Harburg - Moorburg
    Lübeck - Stockelsdorf
    Mannheim - Ludwigshafen
    Wertheim - Kreuzwertheim
    Bad Süderode - Gernrode
    Wilhelmshafen - Schaar
    Ulm - Neu-Ulm
    ab 8.5.1922
    Hamburg - Altenwerder
    ab 3.7.1922
    Hamburg - Kleinflottbek



    Postordnung vom 30. Januar 1929
    § 6 Briefe

    I. Briefe werden im Ortsverkehr gegen ermäßigte Gebühr befördert.
    II. Ortsverkehr ist der Verkehr innerhalb des Orts- und Landzustellbezirks des Aufgabeortes. Liegen mehrere Postanstalten in derselben Gemeinde, so bilden ihre Orts- und Landzustellbereiche einen einheitlichen Ortsverkehrsbezirk. Ortsverkehr kann vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen zugelassen werden, die baulich zusammenhängen und durch die Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern gehindert sind, sich zu einer Gemeinde zusammenzuschließen.
    Soweit im Zuge der Neugliederung des Bundesgebietes in der Zugehörigkeit der Orte zu verschiedenen Ländern Änderungen eintreten, bleibt es bei dem bisher zugelassenen Ortsverkehr.


    Explizit sind folgende Ortspaare aufgelistet:
    Bad Münster a. Stein - Ebernburg
    Bingen - Bingerbrück
    Frankfurt - Offenbach
    Frankfurt - Neu-Isenburg
    Wiesbaden - Mainz
    Wiesbaden - Bischofsheim
    Wiebaden - Ginsheim-Gustavsburg
    Hamburg - Garstedt
    Hamburg - Harksheide
    Hamburg - Schenefeld
    Lübeck - Stockelsdorf
    Lübeck - Bad Schwartau
    Mannheim - Ludwigshafen
    Wertheim - Kreuzwertheim
    Bad Siderode - Gernrode
    Ulm - Neu-Ulm


    In der Anweisung zur Durchführung der Amtsblattverfügung Nr. 54/1963 (zum 01.03.1963) heißt es:
    5. Wegfall der Ortsgebühr für Briefe und Postkarten
    Die ermäßigte Gebühr für Briefe und Postkarten im Ortsverkehr ist weggefallen.
    Wegen der besonderen Verhältnisse in Berlin wird die ermäßigte Gebühr für Briefe und Postkarten für dieses Gebiet unverändert beibehalten.

    Liebe Grüße

    Harald


    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main