• Hallo Volker,

    zu den Details:

    Nummernstempel und Ortsstempel sind primitive Fälschungen. Den “PP”-Stempel gibt es in dieser Form nicht. Die Taxe beträgt 5 Ngr. und wird nicht im Ganzen vermerkt, sondern als Weiterfranco von 2 (Ngr.). Siegelseitig fehlen Coursstempel und schweiz. Kartierungsstempel.

    Wenn ich zu Hause bin, hänge ich ein Original an.

    Beste Grüße

    Jürgen

  • Hallo Volker,

    einen Brief Drsden-Genf habe ich leider in meinen Beständen nicht gefunden, aber eínen typisch behandelten aus Falkenstein nach Lancy b. Genf.

    Er hat frontseitig den Weiterfrancovermerk für den schweiz. Anteil "Wfr. 2 (Ngr.)" und dessen Umrechnung in "6" (Kreuzer), angebracht von der badischen Post.

    Siegelseitig abgeschlagen ist der Kartierungsstempel von Reichenbach. In zeitlicher Reihenfolge folgt der preußische Vermerk "fr(anco) 2". Ein üblicherweise angebrachter badischer Coursstempel fehlt hier. Es folgen der Kartierungsstempel von Olten und der von Carouge (heute Vorort von Genf).

    Beste Grüße

    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von Altsax (11. Dezember 2023 um 21:02)

  • Hallo miteinander,

    Hallo Altsax , einen toll erhaltenen Brief zeigst du da.

    Einen Beitrag zu diesem Thema kann ich auch beisteuern. Hierbei mit 2 Besonderheiten, einmal um 1 Ngr unterfrankiert, dazu poste restante nach Bern. Bei diesem Brief antwortet der Unterzeichner auf ein Depot Gesuch welches in der Leipziger Zeitung annonciert war, und macht ordentlich Werbung für seine Firma. Am Ende führt er 2 Firmen auf, heute würde man sagen er hat diese in c/c gesetzt. Nach meinen Recherchen könnte es sich bei der Fa. Schletter um den dortigen Seidenwarenhändler handeln. Die andere Firma ist mir noch schleierhaft, ebenso wie der als Referenz Kunde genannte Greve Stirnberg in Köln. Diese Firma, Magenbitterhersteller fand ich nur in Bonn.....hm...hätte ich nur die Annonce....der Beleg wurde bereits bei p.r. vorgestellt .

    Liebe Grüße von der Pappnase Andreas

  • Hallo Andreas,

    Dein Brief ist insofern sehr interessant, als er zwar unterfrankiert ist, was aber vom Leipziger Oberpostamt unbemerkt blieb, weil andernfalls der Francovermerk hätte gestrichen werden müssen. Dennoch hat die badische Post 6 Kreuzer frontseitig vermerkt, die aber wieder gestrichen worden sind (von der schweiz. Post?). Der Empfänger wurde aber offenbar nicht belastet.

    Beim folgenden Brief fehlte der gesamte schweiz. Taxanteil. Die badische Post vermerkte ebenfalls 6 (Kreuzer), aber der Empfänger blieb offenbar ebenfalls unbelastet.

    Daß Postverwaltungen auf ihnen zustehende Porti verzichten, ist eher ungewöhnlich.

    Liebe Grüße

    Jürgen

  • Lieber Jürgen,

    deiner von 1853 könnte eine geteilte Frankoabgeltung sein - 3 Ngr. für Sachsen und 2 Ngr. = 6x bar am Schalter frankiert und Baden als Weiterfranko vergütet.

    Bei Andreas Brief könnte ich mir eine interne Regelung Badens vorstellen, die die Aufgabepost um den Fehlbetrag belastet haben.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    eine geteilte Francoabgeltung gab es bei der sächsischen Post generell nicht. Korrespondenz ins Postvereinsausland durfte erst ab 1.5.1856 mit Marken frankiert werden.

    Zugelassen war lediglich die Markenfrankatur des Postvereinsanteil dann und nur dann, wenn eine Frankatur des Auslandsanteils nicht zugelassen war.

    Hintergrund war die Sorge, daß das Publikum mit den teils komplexen Auslandstaxen überfordert war und zu viele Fehlfrankaturen in den Briefkästen landen könnten - wer ohnehin zum Schalter mußte, konnte dort auch gleich die Gesamttaxe entrichten.

    Daß sich diese Regelung noch nicht bis zu jedem Schalterbeamten herumgesprochen hatte, beweisen einige durchgeschlüpfte Ausnahmen.

    Liebe Grüße

    Jürgen

  • Lieber Jürgen, lieber Ralph,

    Michael hat mir zu diesem Thema auch einen link zu einem Brief von ihm gegeben, ähnelt meinem sehr, auch Antwort auf eine Annonce, jedoch aus Preussen nach Bern. Mir scheint die Schweiz hatte öfters das Nachsehen.

    Liebe Grüße von der Pappnase Andreas

  • Lieber Jürgen,

    bei Bayern war das etwas anders geregelt, aber es gibt doch noch relativ viele Ausnahmen, so dass man befürchten könnte, die Postler hätten das intern anders geregelt, als es in den Verträgen und Ausführungsbestimmungen geregelt war (ich habe allein 4 oder 5 davon in meiner Contra-Sammlung).

    Lieber Andreas,

    wir haben halt nur die Briefe von heute vorliegen und kennen nicht die Briefkarten, über die abzurechnen war. Prinzipiell hatten die Briefe und Briefkarten im Einklang zu sein, aber da wir nur die halbe Wahrheit sehen, ist eine finale Beurteilung schwierig. Obwohl die Bestimmungen des DÖPV zur Schweiz sehr simpel waren und es nicht mal Zuschläge für un- bzw. unterfrankierte Briefe gab (ab 1.7.1856), sind krumme Hunde von fast überall her recht zahlreich vorhanden (und auch in die andere Richtung gibt es Ausreißer, über deren Taxierung man nur den Kopf schütteln kann).

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.