Nachnahmekarten

  • Lieber Magdeburger,


    die 15 Pfennige setzen sich wie folgt zusammen:


    a) Inlandspostkarte 5 Pfg. (vom 01.01.1875 bis 31.07.1916)


    b) Nachnahmegebühr (unabhängig vom einzuziehenden Betrag) 10 Pfg. (vom 01.06.1890 bis 30.09.1918; ab 1.10.1918 bis 30.09.1919 für maximal 800 Mark)


    Quelle: MICHEL-Postgebühren-Handbuch Deutschland. 2. Aufl.

  • Hallo Ulf,


    die Nachnahmekarte ist mit 15 Pf korrekt freigemacht. Für die Postkarte waren 5 Pf, als Vorzeigegebühr für die Nachnahme 10 Pf. zu zahlen. Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftpapiere und Warenproben, sowie Pakete konten als Nachnahmen bis 800 Mark versandt werden.


    Gruß
    Postarchiv

    Wo nichts mehr zu enträtseln bleibt, hört unser Anteil auf.


    Ernst Freiherr von Feuchtersleben