...... Könnte da der/ein Ansatz liegen ?
Schönen Gruß
Tim
Glaube ich zwar nicht, da der Berechnungsansatz in beiden Fällen gleich war: 2xFehlbetrag umgerechnet in Landeswährung, wobei....es könnte schon sein, dass der Postler in Basel aufgrund des fehlenden Taxierungsbetrages "12 1/2" einfach vom Doppelten der für die Schweiz üblichen 10 Rp. Auslandskartenrate ausgegangen sein könnte.
... oder war postlagernd tarifverändernd?
Soweit mir bekannt wurde in der Schweiz keine Postlagergebühr verlangt bzw. geklebt.