Stempel:
- Nürtingen 12 Oktober 1860
- Strassbourg 16 Oktober 1860
- Audincourt 17 Oktober 1860
Gebühren Frankreich Daraus ergibt sich dass die in Strassburg verklebte Marke dem damaligen Porto für einen Brief innerhalb Frankreichs entspricht.
Der Vermerk beim Klebezettel wurde von Sammlerfreund buzones Sammler entziffert als:
NB Le paquet suivre par Messagerie Impériàle - Übersetzung könnte dann sein: „Das Paket folgt mit der Kaiserlichen Post”
Nun zu meinen Fragen:
- kennt jemand ähnliche Belege, nachdem es den Württembergern eine Notitz im AMtsblatt wert war ist dies wohl öfters vorgekommen
- wenn dann könnte es solche Belege auch aus den anderen Gebieten des deutschen Reich geben
- gibt es eine französische Anordnung / Verordnung wie verschlossene Paketbegleitbriefe zu handhaben waren
- können aus den vorhandenen Vermerken Annahmen gezogen werden wer die verklebte Gebühr bezahlt hat
Vielen Dank für eure Unterstützung
Ulrich aus Bempflingen