Gewichtsobergrenze

  • Liebe Sammlerfreunde,


    bei der norddeutschen Feldpost lag das zulässige Höchstgewicht für einen gewöhnlichen Brief bei 15 Loth (= 250 g).


    Eine Änderung trat zum 15.10.70 mit der Feldpost-Ordre 56 ein. Das Maximalgewicht wurde auf 4 Loth (= 63 g) herabgesetzt.


    Eine zeitlich begrenzte Änderung trat mit FPO 91 vom 27.12.70 bis 9.1.71 ein. Die Obergrenze wurde auf 8 Loth angehoben, um den Angehörigen in der Heimat während des Jahreswechsels zu ermöglichen, "Kleinigkeiten" per Briefpost zu verschicken. 2 Gramm Übergewicht wurden toleriert!


    Wer (auch die 66er sind angesprochen) möchte etwas zur bayerischen Feldpost sagen. M.W. lag zumindest zeitweise auch hier das Maximalgewicht bei 4 Loth.


    Gruß


    1870/71

  • Lieber 1870/71,


    dann melde ich mich als eher 66er denn 70/71er hier zu Wort:


    mit der VO 21,967 vom 21. Juni 1866 wurden "gewöhnliche und recommandirte Briefe ... bis zu dem Gewichte von 8 Zoll-Loth an die ausmarschierten Militärs und Militär-Beamten aus Bayern sowie von diesen nach Bayern" portofrei als Feldpost befördert.

    Beste Grüsse vom
    µkern