Württemberg - Thurn&Taxis

  • Paketbegleitbrief für ein Wertpaket über 800 Gulden, und 2 Pfund 10 Loth.


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    Gewichtsgebühr 8-16 Meilen 10 Kreuzer
    Wertporto 7 Kreuzer für 175 Gulden 7 Kreuzer 35 Kreuzer


    würde ja soweit wieder alles wunderbar zur blauen 45 passen, trotzdem folgende Fragen:


    - obem lnks die gestrichene 2
    - oben links die 9
    - zuletzt noch die blaue 2 unter der 45


    Vielen herzlichen Dank für eure Unterstützung


    Gute Nacht aus Bempflingen


    Ulrich

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich


    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Hallo minimarke


    die obere gestrichene 2 wird eine Kartierungssummner gewesen sein. Es scheint mit der gleichen Tinte auch die darunter stehende 9 geschrieben worden sein. Wäre dies der Fall, ist es eine korrigierte Kartierungsnummer, im anderem Falle eine Umkartierungsnummer.


    Die blaue 2 werden 2 Kreuzer Bestellgebühr sein.


    Für das Wertporto vielleicht besser
    je angefangene 175 Gulden 7 Kreuzer, bei 800/175 = 4,57.... aufzurunden auf 5 * 7 Kreuzer = 35 Kreuzer.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Hallo Magdeburger,


    vielen Dank für deine Erklärungen.
    Warten wir noch auf den Hohenzollern / Preußen Spezialist der uns das mit dem Bestellgeld nochmals etwas genauer erklärem kann.


    Schönen 4. Advent aus Bempflingen


    Ulrich

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich


    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

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  • Lieber Ulrich,


    im Buch "Die vereinheitlichten Taxen der Thurn und Taxisschen Post von Heinz Felix Lethaus und Horst Schenk" steht unter Ziffer. 2.1/2 zu Ortsbestelgebühren folgendes:
    Fahrpost-Sendungen
    Ortsbestellgebühren pro Zustellung, also unabhängig davon, ob es sich um ein oder mehrere Stücke handelt:
    bis 25 Pfund 2 Kr. bzw. 1/2 Sgr.
    über 25 Pfund 4 Kr. bzw. 1 Sgr.


    Ab 1.9.1857 wurde für die Zustellung von Fahrpoststücken berechnet:
    bis 25 Pfund 2 Kr. bzw. 1/2 Sgr.
    über 25 Pfund bis 100 Pfund 4 Kr. bzw. 1 Sgr.
    für weitere volle 100 Pfund 4 Kr. bzw. 1 Sgr.


    innerhalb Hohenzollerns galt diese Regelung ab 1.3.1855 (Posbezirk Brieftaxe Hohenzollern siehe Ziff. 3.1.3.1/2 des obengenannten Buches)


    Beste Grüße,
    Hermann

  • Hallo Herrmann,


    vielen herzlichen Dank für deine genauen Angaben.
    Hat noch jemand eine Aussage zu der rückseitigen "P4"? Bezieht sich das auf die 4 Meilen Einteilung, von der Progression war es nur die 2.
    Die Stufen waren im Wechselverkejr 0-8 und dann immer +8.


    Schönen 4. Advent aus Bempflingen


    Ulrich

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich


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    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Noch eine Frage zur oberen gestrichenen 2 - was wäre an Briefgebühr angefallen wenn der Brief schwerer als 1 Loth gewesen wäre?


    Schönen 4. Advent aus Bempflingen


    Ulrich

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich


    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Ulrich,


    P4 bedeutet Progression 4 und bezieht sich eigentlich auf die Progressionsstufe, in der der Brief liegt. Nach meinen Unterlagen waren die Progressionsstufen zu diesem Zeitpunkt auch in Schritte von 4 Meilen eingeteilt, so dass wir bei einer Entferunung von etwas über 15 Meilen auch in der 4. Progressionsstufe wären.


    Viele Grüße


    kreuzer

  • Somit wäre hier die finale Beschreibung wie folgt:


    Portoperiode 01-07-1861 bis 31-12-1867


    Gewichtstarif: Entfernung ca. 15 Meilen, diese Angabe korrospondiert mit der rückseitigen Notiz P4 12-16 Meilen.
    Berechnung: 3*4*7/12 = 7 Kreuzer, damit war die Gebühr die damals gültige Minimumgebühr von 10 Kreuzer, für die Entfernung von 8-16 Meilen.
    Werttarif je angefangene 175 Gulden 7 Kreuzer, bei 800/175 = 4,57
    Aufzurunden auf 5 * 7 Kreuzer = 35 Kreuzer
    Ortsbestellgebühr bis 25 Pfund = 2 Kreuzer
    die obere gestrichene 2, sowie die 9, werden wohl Kartierungen gewesen sein.

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich


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