• ... und schnell noch den aus dem Baden - Thread hierher kopiert:


    Liebe Freunde,


    Briefe mit Poste restante - Vermerken sind sehr selten, was diese beiden Postgebiete angeht. Hier einer aus Mannheim aus dem Jahr 1867, also kurze Zeit vor dem Ende des einst kostenpflichtigen Sonderdienstes (hier noch 4x, siehe oben). Ganz rechts oben ist mit sepiafarbener Tinte die Nummer vermerkt, unter der er alphabetisch im Restantebuch Münchens eingetragen worden war.


    Wenn mir jetzt noch ein verständiger Badener sagen kann, um welches Kuvert es sich dabei handelt, bin ich rund herum glücklich mit dem Stück.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Bilder

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Pälzer,


    supi - besten Dank für die Zuschreibung. Dann habe ich ja nichts falsch gemacht. :thumbup:


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Lieber Altsax,


    eine sehr seltene Spielart des Postsonderdienstes Poste restante zeigst du da. Sind schon p.r. - Briefe keine Massenware, so bekommt man einen solche nur ganz selten einmal zu sehen.


    Offenbar gab es diese Möglichkeit, p.r. - Briefe "umadressieren" zu lassen, denn der p.r. - Vermerk war ja Teil der Adresse und an die durfte die Post nicht so ohne weiteres Hand anlegen.


    Eine Vorschrift hierüber kenne ich bei Bayern nicht - ob es eine für Sachsen oder Preußen gab, kann ich nicht sagen, aber das hier ist schon sehr speziell.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.





  • Hallo bayern klassisch,


    für Bayern gibt es für diese Behandlung, in der Postordnung von 1889 eindeutige Bestimmungen, die m.E. auch schon vorher galten. Leider besitze ich die nach Erlaß der Posttransport-Ordnung für das Königreich Bayern vom 1. Januar 1876 (als vorhergehende Postordnung anzusehen) ergangenen Änderungen nicht, so daß ich im Moment den Nachweis nicht führen kann. Die Posttransport-Ordnung führt im § 27 Abs. VI aus:


    Postlagernde Briefe etc. werden auch an bekannte, im Orte ansässige Adressaten nicht anders als auf deren Nachfrage bei der Expedition selbst abgegeben, und wird von deren Vorliegen dem Adressaten nur in dem Falle taxfrei schriftliche Nachricht gegeben, wenn die Briefe etc. innerhalb der Lagerfrist von 3 Monaten nicht abverlangt worden sind.


    Die Postordnung von 1889 ist etwas genauer und bestimmt:


    § 38
    Abs. V.
    Postlagernde Briefe, welche auf Verlangen nachgesendet werden, behalten, wenn über deren Abgabe von Seite des Absenders oder des Empfängers nicht anderweitige Bestimmung getroffen ist, auch an dem neuen Bestimmungsorte ihre Eigenschaft als postlagernd bei.


    Die Erläuterungen hierzu:


    ...
    Wenn der Empfänger einer postlagernden Sendung beim Verlagen der Nachsendung die Bestimmung getroffen hat, daß der Gegenstand nunmehr in eine bestimmte Wohnung abzugeben d. h. nicht mehr als postlagernd zu behandeln sei, oder daß ein ursprünglich nicht mit "postlagernd" bezeichneter Gegenstand am neuen Bestimmungsorte postlagernd zu behandeln sei, so ist einem solchen Verlangen zu entsprechen.



    Eine solche oder ähnliche Bestimmung dürfte auch für Sachsen und Preußen bestanden haben. Wenn es gewünscht wird und es meine Zeit wieder erlaubt, werde ich gerne weiteres zu den interessanten Postlagernden Sendungen beitragen.


    Mit postgeschichtlichen Grüßen
    Postarchiv

    Wo nichts mehr zu enträtseln bleibt, hört unser Anteil auf.


    Ernst Freiherr von Feuchtersleben

    Einmal editiert, zuletzt von Postarchiv ()

  • Hallo Postarchiv,


    bewunderswert, was du für Verordnungen zitieren kannst. Klasse!


    Das mit der Weiterleitung betraf aber eher die Sendungen, die an andere Poststellen geschickt werden sollten, nicht die, die am Ort verbleiben sollten.


    Die 1. Vorschrift war mir bekannt und existierte schon in der Kreuzerzeit. Analog dazu hätte man 3 Monate gewartet und, falls keine Anfrage gestellt wurde, dem Herrn Doktor in Köln einen Zettel zukommen lassen, dass ein Brief p.r. für ihn gelagert wird. Das wäre natürlich möglich. Meistens waren die Empfänger aber Reisende, die Briefe aus der Heimat bekamen. Ob der Empfänger hier Kölner war, wäre interessant heraus zu finden.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Das mit der Weiterleitung betraf aber eher die Sendungen, die an andere Poststellen geschickt werden sollten, nicht die, die am Ort verbleiben sollten.


    Die Erläuterungen sprechen aber von einer Zustellung innerhalb des Ortes und von Sendungen die an einen neuen Bestimmungsort weitergeleitet werden sollen.


    ... daß der Gegenstand nunmehr in eine bestimmte Wohnung abzugeben d. h. nicht mehr als postlagernd zu behandeln sei, oder daß ein ursprünglich nicht mit "postlagernd" bezeichneter Gegenstand am neuen Bestimmungsorte postlagernd zu behandeln sei,...


    Die Vorschrift betraf also beide Fälle.


    Mit postgeschichtlichem Gruß
    Postarchiv

    Wo nichts mehr zu enträtseln bleibt, hört unser Anteil auf.


    Ernst Freiherr von Feuchtersleben

  • Hallo Postarchiv,


    ich bezog mich auf § 38, oder interpretiere ich diese falsch, da doch von "Nachsendung auf Verlangen" gesprochen wird und ich das als Leitung zu einer anderen Poststelle gedeutet habe.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Bayern klassisch,


    auch meine Aussage bezieht sich auf § 38 der Postordnung. Es ist doch auch "Nachsendung auf Verlangen", wenn ich nunmehr die postlagernde Sendung in eine Wohnung zugestellt haben möchte. Dies wird auch so in den Erläuterungen zu § 38 der Postordnung wie von mir zitiert, wiedergegeben. Doch auch der § 38 spricht hier nicht nur von einer Nachsendung in einen anderen Ort.


    Postlagernde Briefe, welche auf Verlangen nachgesendet werden, behalten, wenn über deren Abgabe von Seite des Absenders oder des Empfängers nicht anderweitige Bestimmung getroffen ist, auch an dem neuen Bestimmungsorte ihre Eigenschaft als postlagernd bei.


    Man muß m.E. hier den § in seine Bestandteile aufdröseln. Maßgebend ist hier die vom Absender oder Empfänger getroffene anderweitige Bestimmung. Die Aussage bezüglich des neuen Bestimmungsortes besagt nur, daß bei Änderung des Ortes die postlagernde Eigenschaft beibehalten wird. Die Erläuterungen zu § 38 haben dies noch einmal klarer gefasst und zeigen, daß der Empfänger z.B. bestimmen kann, daß die Postlagerung aufgehoben und am gleichen oder einem anderen Ort zugestellt werden konnte.


    Mit postgeschichtlichem Gruß
    Postarchiv

    Wo nichts mehr zu enträtseln bleibt, hört unser Anteil auf.


    Ernst Freiherr von Feuchtersleben

  • Hallo Postarchiv,


    du hast Recht - ich habe für die bayerischen Verhältnisse zwar so einen Brief noch nie gesehen, aber man kann den § 38 in deinem Sinne interpretieren.


    Die Briefe, die ich kenne, tragen den Vermerk "Auf Verlangen nach .....", womit klar war, dass der Adressat verreist war und alle Briefe, auch die p.r. gestellten, an seinen neuen Aufenthaltsort nachgesandt haben wollte, der natürlich außerhalb lag.


    Danke für die Aufklärung und liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Peter,


    du weißt schon, dass der 1. "von rechts wegen" eigentlich in meine Sammlung gehört ... ^^


    Eine schöne Strecke - danke fürs zeigen und liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo bk,


    der ist schon fast in Deiner Sammlung, wenn Du mir einen einfachen Brief mit einer angeschnittenen 9 Kreuzer aus Bayern nach Ratingen besorgst. Das Porto kannst Du dir dann sogar sparen, weil ich mir den Brief persönlich abhole.
    Das ist doch mal eine Aufgabe, oder?


    schönen Gruss


    Peter

  • Hallo Peter,


    das wird aber auch nicht einfach ... ;( aber ich werde mich bemühen, einen solchen zu finden. :thumbup:


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Sammlerfreunde,


    folgenden Brief möchte ich zeigen:
    Teilfrankobrief aus Marienbad (Österreich) nach Bayreuth (Bayern)
    "Poste restante" vom August 1836. Der Absender bezahlte 8 Kr.C.M.
    bei der Briefaufgabe bis zur österr. bayr. Grenze. Der Empfänger von
    da bis Bayreuth 4 Kreuzer Porto.


    Beste Grüße von VorphilaBayern

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Freunde


    Ich habe eine Frage zu die Belgienkenner hier, was kostete Poste Restante in Belgien um 1841?


    Bei dieser Brief aus Livorno, Toscana in 1841 abgeschickt hat keine in Brüssel was für den Poste Restante bezahlt. Wie ich es verstehe war der Postbeamter schon informiert und hat der Brief weiter geschickt. Der Empfänger hat der Brief nach sein Hotel gewünscht. Und bekommen. Was der Empfänger aber bezahlen hätten falls... will ich trotzdem gern wissen (wenn möglich).


    Zu die Taxierung muss ich mal später zurückkommen.


    Viele Grüsse
    Nils

  • Hallo Bayernalbi,


    eine hoch interessante DS - eigentlich nach Baden, aber poste restante Kreuzlingen in der Schweiz!


    Die hätte keiner liegen gelassen - oder? ;)


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.