Irgendwie habe ich mich in "INTERNAT" verrannt. Ist es aber sicherlich nicht.

Rücksendungen & Weiterleitungen
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Ich lese Diakonat
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Ich lese Diakonat
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In Leipzig gibt es eine Schletterstraße
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Hallo Harald und Matthias, vielen Dank für Eure Mühe.
In der Nähe der Schletterstr. gibt es ja die Peterskirche.
Viele Grüße
Enrico
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Nett wäre auch noch, wenn mir jemand auf der Bildseite ganz unten rechts den Absendernamen L. L... und ganz oben rechts den Strassennamen übersetzen könnte.
Bei der Absenderin rechts unten heißt es:
Deine alte Freundin u. Gönnerin L. Löwe
Viele Grüße
Gerd -
Hallo Gerd, vielen Dank noch für die letzte Übersetzung.
Viele Grüße
Enrico
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Hallo, ich zeige hier einmal einen Einschreiben-Brief aus der ehemaligen DDR (Leipzig) nach der Österreich (Neuhofen bei Loosdorf).
Hier ist doch erstaunlich, wieviel Mühe sich die österreichischen Postbeamten gaben den Brief zuzustellen und leider doch gescheitert sind:
Abgesendet am 15.01.1962 in Leipzig (LEIPZIG W33)
Angekommen am 17.01.1962 in NEUHOFEN a. d. KREMS c (handschriftlicher Vermerk: Neuhofen a. d. Krems inbek. Gemeindeamtl. nicht gemeldet),
dann weitergeleitet nach RIED im INNKREISE a, da angekommen am 18.1.1962 (handschriftlicher Vermerk: Neuenhofen Post Ried ... unbekannt),
dann weitergeleitet nach NEUENHOFEN an der YBBS a, da angekommen am 20.1.1962 (handschriftlicher Vermerk: unbekannt),
dann weitergeleitet nach LOOSDORF Bz. MELK e, da angekommen am 22.1.1962 (handschriftlicher Vermerk: unbekannt) und da von LOOSDORF, BEZ. MELK e am 22.1.1962 weitergeleitet nach GMUNDEN h, da angekommen am 23.1.1962 (handschriftlicher Vermerk: Gemeinde? unbekannt),
dann weitergeleitet nach PINSDORF a, da angekommen am 24.1.1962 (handschriftlicher Vermerk: Pinsdorf unbekannt),
dann weitergeleitet nach ST. AEGIDI bei ENGELHARTSZELL b, da angekommen am 25.1.1962 (hier kein Vermerk),
dann weitergeleitet nach ATTERSEE a, da angekommen am 26.1.1962 (handschriftlicher Vermerk: unbekannt) und nun erst wurde der Brief
wieder zurück nach Leipzig geschickt.
Viele Grüße
Enrico
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Neuhofen bei Loosdorf
Das hat mich jetzt interessiert. Stand heute: Neuhofen besteht aus wenigen Häusern an mehreren Durchzugsstrassen, die alle keinen Namen haben (Google-Maps). In Loosdorf gibt es eine Wiener Strasse 23 laut Google-Maps, es setzt eine Markierung - allerdings in der Linzer Strasse. Ich behaupte, dass der Brief auch heute mit dieser Anschrift nicht korrekt zustellbar wäre. Und diese Mühe würde sich niemand mehr machen - "unbekannt retour" erledigt!
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Liebe Sammlerfreunde,
hierzu folgender Portobrief von Backnang nach Schorndorf (beide Württemberg) vom 2. August 1843. Dort Vermerk: "wird unfrankiert nicht angenommen". Der Brief ging in die Rückbriefstelle nach Stuttgart. Dort wurde der Brief amtlich geöffnet und folgendes in rot vermerkt: "2 Kr. Friedr. Keller, Pfleger in Unterweissach". Dann dort versiegelt mit dem Siegel: "COMMISSION D. GENERALPOSTDIREKTION STUTTGART FÜR DIE Rebut Briefe" und am 4. August retour geschickt. Herr Friedrich Keller mußte dann das Porto von 2 Kreuzer bezahlen.
LG, Hermann
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Lieber Jürgen,
der Brief war in Weimar ausgeliefert worden, hatte damit den Postweg verlassen und war später, am Leipziger Aufgabestempel zu ersehen, erneut aufgegeben worden. Dabei wurde nur die Frankotaxe angesetzt, ohne Zuschlag.
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der Brief war in Weimar ausgeliefert worden, hatte damit den Postweg verlassen und war später, am Leipziger Aufgabestempel zu ersehen, erneut aufgegeben worden. Dabei wurde nur die Frankotaxe angesetzt, ohne Zuschlag.
Lieber Ralph,
der Brief hätte portofrei weitergeleitet werden müssen.
Liebe Grüße
Jürgen
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Lieber Jürgen,
er hätte kostenfrei zurückgesandt werden können; aber er war offensichtlich in Weimar ausgeliefert worden, damit war eine kostenlose Rücksendung Historie. Eigentlich hätte man in Weimar Postaufgabe stempeln sollen, aber das wurde oft verabsäumt.
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er hätte kostenfrei zurückgesandt werden können; aber er war offensichtlich in Weimar ausgeliefert worden, damit war eine kostenlose Rücksendung Historie.
Lieber Ralph,
hier gilt der alte Juristenspruch, daß ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert.
Das "Gesetz" ist in diesem Falle der Art. 34 des Postvereinsvertrages, der die Behandlung "Reclamirter Briefe" regelt. Demnach sind Nachsendungen vom ersten Bestimmungsort unmittelbar an den ursprünglichen Aufgabeort portofrei.
Liebe Grüße
Jürgen
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... aber nur, wenn sie nicht bereits ausgeliefert worden waren. Wenn ein Brief den Postenlauf verlassen hatte, gab es keine "Rücksendung" mehr, für die das ursprüngliche Franko ausgereicht hätte.
Auslieferung an den Haushalt in Weimar (Rückseite zu sehen wäre gut!). Dort bekannt, dass nachzusenden war. Also Änderung der Adresse durch die Hand eines Haushaltsmitgliedes, Rückgabe des Briefes an die Post. Dort festgestellt, dass der Brief nach Leipzig soll, 2 Ngr. Porto ausgerechnet und ab dafür.
Unter einem "reclamirten" Brief verstand man, dass sich ein bereits im Postlauf befundener Brief vom Absender zurückgerufen werden konnte (reklamiert). Dann konnte/durfte auch keine Auslieferung erfolgen, womit dann, wie du richtig zitierst, die Zurücksendung an den Ort der Aufgaabe kostenlos war.
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... aber nur, wenn sie nicht bereits ausgeliefert worden waren. Wenn ein Brief den Postenlauf verlassen hatte, gab es keine "Rücksendung" mehr, für die das ursprüngliche Franko ausgereicht hätte.
Auslieferung an den Haushalt in Weimar (Rückseite zu sehen wäre gut!). Dort bekannt, dass nachzusenden war. Also Änderung der Adresse durch die Hand eines Haushaltsmitgliedes, Rückgabe des Briefes an die Post. Dort festgestellt, dass der Brief nach Leipzig soll, 2 Ngr. Porto ausgerechnet und ab dafür.
Unter einem "reclamirten" Brief verstand man, dass sich ein bereits im Postlauf befundener Brief vom Absender zurückgerufen werden konnte (reklamiert). Dann konnte/durfte auch keine Auslieferung erfolgen, womit dann, wie du richtig zitierst, die Zurücksendung an den Ort der Aufgaabe kostenlos war.
Lieber Ralph,
aus dem Wortlaut der Art. 33 und 34 des Postvereinsvertrage läßt sich Deine Darstellung nicht ableiten. Gibt es dazu Ausführungsbestimmungen, die Deine Ansicht stützen?
Daß ein "reclamirter Brief" vom Absender zurückgerufen worden sein mußte, um als solcher zu gelten, erscheint insofern widersinnig, als der Absender i.d.R. nichts von einer Adreßänderung wissen konnte. Die Rücksendung dürfte nahezu ausschließlich entweder vom Postamt des Bestimmungsortes oder von einem anderen Bewohner unter der angegebenen Adresse veranlaßt worden sein.
Liebe Grüße
Jürgen
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Lieber Jürgen,
leider kann ich derzeit nicht an meine Literatur kommen.
Die "Reclamation" konnte erfolgen:
a) durch den Absender selbst (bei seiner Aufgabepost, bei einer Transitpost, oder bei der Abgabepost (z. B. telegraphisch).
b) durch den Empfänger, der dann alle für ihn ankommenden Briefe von seiner Abgabepost umspedieren lassen konnte, und
c) durch einen Dritten im Ort der Abgabepost, dem Anweisung erteilt worden war, die Post an einen anderen Ort weiterzuleiten.
Wie es hier konkret war, wissen wir nicht, aber die neue Aufgabepost in Weimar hat 2 Ngr. als Porto angesetzt und wurde nicht von Leizpzig bzw. einer Transitpost überstimmt. Auch zahlte der Empfänger das Porto. Es wäre zwar möglich, aber auch sehr selten, wenn sich alle Beteiligten damals geirrt hätten.
Dennoch hätte ich gerne die Siegelseite noch gesehen.
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Hallo Sammlerfreunde,
es handelt sich hier nicht um einen an den Absender zurückgesandten Brief im Sinne des oben erwähnten Postvereinsvertrages, da er nicht zurück an die Fa. Brockhaus, sondern an den Empfänger (hier Dr. Richard Pohl) ging. Folglich handelt es sich nicht um eine Rücksendung sondern um eine Nachsendung (eben zufällig wieder nach Leipzig), weshalb das Porto korrekt vermerkt wurde.
Gruß
bayernjäger -