Liebe Freunde,
auch wenn dieser Thread wohl niemals überquillen wird, möchte ich ihn hiermit eröffnen in der Hoffnung, mehr als nur meine Briefe hier zu sehen.
Den Anfang macht einer nach dem PV Bayerns mit Frankreich vom 1.7.1847, in welchem fest gehalten wurde, dass chargierte Briefe nur frankiert angenommen wurden, der Absender also die Zahlung von Reco- und Postgebühr aus eigener Tasche zahlen durfte.
Als wäre das nicht schon genug, verdoppelten sich noch die Taxen für derlei Briefe, weswegen sie natürlich um so seltener sind, als kaum jemand für halblöthige Briefe zahlen wollte.
Aber es kam vor! Den Beweis tritt ein Brief unter 1/2 Loth an, der in Nürnberg anlässlich einer Gerichtssache am 23.1.1851 nach Strasbourg aufgegeben worden war. Der Absender gedachte Herrn Ludwig Albrecht Salomon, Reisender in der Hopfenhandlung Albert Bauer in der Rue de l´Aix 15 etwas wichtiges zukommen zu lassen.
Der Brief war 3mal zu siegeln, weil Frankreich dies so wünschte und der Absender gab diesem Verlangen nach. An Gebühren fielen an: 3x für Frankreich im Grenzbezirk und 9x für Bayern rechts des Rheins. Wegen der Chargierung verdoppelten sich diese Gebühren auf 6x für Frankreich und 18x für Bayern, in summa die siegelseitig notierten 24x. Unter der Nr. 921 wurde er im Recommandationsmanual erfasst und in die Briefkarte eingetragen (Kartenschluß Nürnberg - Strasbourg).
Von gehobenem Interesse sind die beiden unterschiedlichen Chargé - Stempel; oben links der dem französischen angelehnte, elegante Schreibschriftstempel und unten rechts derjenige in Antiqua unter Strasbourg zu finden. Viele Briefe mit zwei verschiedenen Chargéstempeln eines Amtes kenne ich nicht, zumal der Brief in Nürnberg verpackt erst wieder in Frankreich geöffnet werden konnte und die dortigen Chargéstempel anders aussahen!
In Strasbourg am 26.1.1851 angekommen erhielt er zuerst den Vertragsstempel Bavière - Strasbourg 1 und mit dem 11 A.E.D. - Stempel die Bestätigung des korrekt abgerechneten Frankos.
Wohlweißlich hatten die Nürnberger ihn mit "8Grm", also 8 Grammen, verwogen, denn bei diesem Vertrag waren die Gewichte nicht vereinheitlicht worden:
Frankobriefe aus Bayern und Portobriefe aus Frankreich durften je Gewichtsstufe 1/2 Loth wiegen, während Frankobriefe aus Frankreich und Portobriefe aus Bayern nur 7,5g nach französischer Einschätzung wiegen durften.
Weil der Brief aus Bayern nach Frankreich lief, war er mit 8g gerade noch so einfach, während er in umgekehrter Leitung das Doppelte an Gebühren nach sich gezogen hätte!
Liebe Grüsse von bayern klassisch