• Offizieller Beitrag

    Hallo Freunde

    Ich habe dieser Brief gekauft weil das Nachgebühr mich neugierig gemacht hatte.

    Der Brief ist an Peschl in Passau in 1934 als portopflichtige Dienstsache abgeschickt geworden, aber trotzdem nicht frankiert geworden. Somit war ein Nachgebührstempel abgeschlagen und der Empfänger musste 12 Pfennige Porto bezahlen. Also kein Strafgebühr ist dazu gelegt geworden.

    Kommentare?

    Viele Grüsse
    Nils

  • Hallo Nils,

    bei "Portopflichte Dienstsache" gab es keine Strafgebühr. Die zur Portopflichtige Dienstsache zugelassenen Stellen konnten die Belege unfrankiert absenden. Der Empfänger mußte dann die Gebühr zahlen, jedoch ohne Strafgebühr. Bei Fehlen des Stempels oder eines entsprechenden Vermerkes hätte der Empfänger das 1 1/2-fache der Gebühr zu zahlen gehabt.

    Gruß
    Postarchiv

    Wo nichts mehr zu enträtseln bleibt, hört unser Anteil auf.

    Ernst Freiherr von Feuchtersleben

  • Hallo,
    anbei ein interessanter Brief.
    Das Stadtsteueramt der Reichsmessestadt Leipzig schickte nach Dresden den Brief mit 12 Pf. frankiert für einen Brief bis 20 gr.. Das Gebührenpflichtige Dienstsache wurde gestrichen und somit wurde nicht mit einer Dienstmarke frankiert. Der Brief muss über 20 gr. gewogen ( Porto 24 Pf.)haben, die Post forderte eine Nachgebühr. Und da es kein Dienstbrief war, wollte sie 18 Pf ( bei einem Dienstbrief 12 Pf.) . Die Gebührenstelle in Dresden zahlte nicht, entnahm aber den Inhalt, und nur der Umschlag ging zurück nach Leipzig. Dort musste das Stadtsteueramt der Reichsmessestadt Leipzig die Nachgebühr bezahlen. Diese Entnahme des Inhaltes war eigentlich nur bei Dienstbriefen wohl ab 1924 gestattet? Aber eigentlich war es gar kein Dienstbrief. Der Stempel Nachgebühr St.12 a N ist mir unbekannt und rätselhaft.
    Beste Grüße Bernd

    • Offizieller Beitrag

    Hallo BaD

    Wieder ein interessanter Brief. :)

    Wie immer kann ich wenig zu dieser Zeit sagen, aber eine Frage habe ich.
    War es so dass es hier eine Art von bezahlte Rücksendung war, nur dass der Absender die Rücksendung per Portogebühr bezahlt hatte? Nur so kann ich der rückseitiger Stempel verstehen.

    Viele Grüsse
    Nils

  • Lieber Nils,
    der Brief war unterfrankiert, die Post erhob ein Nachporto, der Empfänger verweigerte die Annahme des Briefes, der ging an den Absender zurück und dieser hatte das Nachporto zu zahlen und er konnte es nicht verweigern. Die Besonderheit dieses Briefes ist, das der Empfänger den Brief, obwohl er die Annahme verweigerte, öffnen durfte und den Inhalt entnehmen konnte, bevor er ihn der Post zurückgab. Dies ist bei Privatbriefen nicht möglich gewesen. Wenn ich die Annahme des Briefes verweigere
    ( wegen Nachportos oder Nachnahme) bekam ich ihn gar nicht in die Hand.
    Anbei ein ähnlicher Brief vom Dezember 1923. Der wurde in Kleinsüssen wohl in Akten eingeklebt, deshalb die Leimreste auf der Rückseite. Aber das Wichtige kann man lesen. Nicht verwirren lassen von 10=100, der Dezember 1923 war eine verrückte Zeit. Mehr zum Brief morgen Abend.
    Beste Grüße Bernd

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Bernd

    Ja, ich verstehe so langsam... ;)
    Aber ich finde diese Lösungen etwas ???? - also der Absender konnte einen Brief schicken, den Empfänger schickt der Brief leer zurück und der ursprünglichen Absender bezahlt das ganze. Dazu sitzt der Empfänger mit dem Inhalt. der Brief war dann fast wie eine Rückschein.

    Ich freue mich auch mehr hierzu zu sehen.

    Viele Grüsse
    Nils

  • Hallo Nils, hallo Bernd,

    auch wenn ich nicht viel zu der Zeit sagen kann wollte ich mich mal beteiligen
    und unserer Freunde in Sindelfingen gedenken.... :):)

    Ohne die ist es doch recht ruhig hier im Forum. :whistling::P

    Viele liebe Grüsse
    Bayern social

    Beste Grüsse von
    Bayern Social


    "Sammler sind glückliche Menschen"

  • Hallo Nils,
    es gab bei der Reichspost Portobriefe, ganz offiziell. Briefe und Postkarten, auch Einschreiben mussten nicht unbedingt frankiert( bezahlt) werden!!!
    Dann sollte der Empfänger zahlen, wenn er er nicht wollte ( verweigerte), zahlte der Absender später alles.
    Es ist ein Irrglaube, das bei Nachgebühr auf Briefen oder Postkarten der Absender immer das frankieren vergessen hat, er musste es gar nicht.
    Das anderthalbfache Porto, das der Empfänger bezahlen musste war auch ein Zuschlag für Portobriefe, wie z.B. in Bayern zur Postvereinszeit.
    Beste Grüße Bernd

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Bern

    Tut mir leid. Hier habe ich alles etwas gemischt :(

    Ich habe total übersehen, dass dein Brief mit 6 Pfennige Nachgebühr belegt war.
    Jetzt verstehe ich es aber alles viel besser :)

    Viele Grüsse
    Nils

  • Portopflichtige Dienstsache - mit all seinen Komponenten ein nicht alltäglicher Beleg

    Einschreiben des Ernährungsamtes Luxemburg abgestempelt am 31.12.40. Unten Links einen Violetten Zweizeiler: Zustellungsporto ist vom Empfänger zu entrichten. Auf der Rückseite nun das fällige Porto, Portostufe vom 1.10.1940 – 3 Charlotte Marken mit Rpf Überdruck. Gesamtporto 54 Rpf ( 30 fürs Einschreiben+24 für den Fernbrief 2 Gewichtsklasse 20-250gr). Entwertet wurden die Marken mit einem Nachgebühr Kastenstempel. Beachten sollte man noch den Ankunftsstempel Hostert vom 1.1.41

  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu ein unfrankierter Ortsbrief von Köln vom 16. April 1937. Vermerk: siegelseitig "Annahme verweigert". Nachdem kein Absender vermerkt war, ging der Brief in die Retourstelle der Oberpostdirektion Köln. Dort wurde der Absender ermittelt und der Brief wurde an den Absender gesandt, der dann 12 Pfennig Nachgebühr zu zahlen hatte.

    LG, Hermann