Schweiz - Deutsches Reich

  • Vitzenau (CH) - Berlin-Schöneberg 08.08.1899


    Hallo Sammlerfreunde,


    auch wenn`s überhaupt nicht mein Sammelgebiet ist und es nachstehend um eine sehr schöne Ansichtspostkarte geht: Das darauf entstandene PO-Gewitter konnte ich nicht einfach so bei den Ansichtskartenfreunden meines Sammlervereins liegen lassen - mea culpa.


    Korrekt frankiert mit 10 Rappen und aufgegeben von einem fröhlichen Dampschifffahrtsausflug auf dem Vierwaldstättersee bei Vitzenau am Südfuss der Rigi lief besagtes Poststück gemäß Adressierung zuerst nach Berlin-Charlottenburg 4.


    Sie konnte dort bei drei Zustellversuchen am 09.08.1899 (vormittags) und 10.08.1899 (vor- und nachmittags) nicht zugestellt werden. Dann fand man nachmittags am 10.08.1899 den Adressaten in Berlin-Schöneberg 1 und applizierte oben links einen blauen "Belehrungszettel":


    Verspätet bestellt wegen ungenügender Wohnungs-Bezeichnung.
    Zur Sicherheit der unverzögerlichen Briefbestellung wird ersucht,
    die Absender aufmerksam zu machen, dass die Angabe der
    Straße und Hausnummer sowie des Postbezirks auf der Adresse
    dringend nöthig ist.


    Ferner wurde ein Abschlag Aufruf erfolgt Charlottenburg 9/8 appliziert, aus dem ich mir nur vage was vorstellen kann. Kann jemand hierzu näheres beitragen ?


    + Gruß


    vom Pälzer

  • Guten Tag,

    dieser Thread schlummert ja schon lange vor sich hin, obwohl Briefe ins Deutsche Reich sicherlich nicht selten sind.


    Ich möchte euch ein sehr kleines Brieflein vorstellen (Maße: 8,9x 5,2 cm), welches speziell für Visitenkarten verwendet wurde.



    Man gab den Brief am 28.05.1872 in Zürich auf und verschickte ihn nach Karlsruhe, wo er dann bei der 1.Ausgabetour am 29.05. zugestellt werden konnte.
    Frankiert wurde der Brief portogerecht mit 25 Rappen, von denen die Schweiz 10 R. für sich behielt und 15 R. dem DR vergütete.


    Schade, dass die Visitenkarte nicht mehr da ist... :D


    Liebe Grüße


    Kevin

  • Hallo Kevin,


    ja, sehr schade! Aber es gibt auch etliche von diesen Briefchen, die Drucksachen waren, d. h. die gedruckte Visitenkarte lag nur ein und wurde zum günstigen Drucksachen - Tarif befördert. Das sieht auch nicht übel aus ...

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • hallo Kevin, hier eine passende Sendung als Drucksache mit der entsprechenden Freimachung zu 5 Rappen von Monthey 17.7.1884 nach Tübingen. Die Visitenkarte liegt noch bei, als Absender firmiert Ch. FORTIN in Paris !! Interessant auch die Schreibweise ..le prof. de.. (Physik ?). Für mich ganz besonders: Die Frankierung rechts unten, was kaum zu finden ist.
    Herzlichen Gruß Anton

  • Hallo remstal,


    nur ein Wort dazu: Schnuckelig! :P:P

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • hallo Kevin, hier eine passende Sendung als Drucksache mit der entsprechenden Freimachung zu 5 Rappen von Monthey 17.7.1884 nach Tübingen. Die Visitenkarte liegt noch bei, als Absender firmiert Ch. FORTIN in Paris !! Interessant auch die Schreibweise ..le prof. de.. (Physik ?). Für mich ganz besonders: Die Frankierung rechts unten, was kaum zu finden ist.
    Herzlichen Gruß Anton

    Hallo Anton,


    eine ganz tolle Drucksache, die in dieser Form sicherlich selten ist.
    Glückwunsch!!! :thumbup: :thumbup:


    Liebe Grüße


    Kevin

  • Interessant auch die Schreibweise ..le prof. de.. (Physik ?).


    hallo remstal,


    Professor war er schon in jungen Jahren, wenn auch nicht für Physik: Julius von Pflugk-Harttung und auch Comte Riant ist kein ganz Unbekannter und beide teilten wohl die gleiche Leidenschaft, war der Comte doch membre de l'institut. Ich glaube allerdings nicht, dass die Druckerei Charles Fortin aus Paris der Absender des Briefchens war.


    mit bestem Gruß
    stampmix

  • hallo stampmix, leider recht spät eine Reaktion auf deine freundliche Richtigstellung. Da bin ich ja voll daneben gelegen.Recht herzlichen Dank !!!
    remstal

  • Liebe Forumsfreunde, am 5.11.1871 ging dieser Brief von Luzern nach Düsseldorf, freigemacht nur mit 10 Rappen statt mit 25 Rappen. Stempel AFFR.INSUF. Ist mein Versuch der Erklärung richtig? : Der Brief wurde in Düsseldorf taxiert wie ein unfrankierter Brief mit 4 Silbergroschen abzüglich der frankierten 10 Rp. und daher dreieinhalb Silbergroschen Nachtaxe erhoben. Die Schweiz erhielt von dieser Nachgebühr einen Anteil von 10 Rp. Siehe Rötelvermerk links unten (wer hat den angebracht? ). Die Siegelseite zeigt nur den Ausgabestempel von Düsseldorf.
    Hezlichen Dank remstal

  • Hallo remstal,


    nach Art. 11 des Vertrages CH - NDP (und anderer) war bei unterfrankierten Sendungen das jeweilige nicht ausreichende Franko der Abgabepost zu vergüten, also 10 Rappen 1/2 Sgr.. Daher wurden statt der 4 Sgr. für Portobriefe die 10 Rappen abgezogen und nur 3,5 Sgr. nachtaxiert.


    Damit hatte der NDP "alles" kassiert - 10 Rappen von der CH und 3,5 Sgr. vom Empfänger.


    Von diesen 4 Sgr. musste man nun der CH den Prozentsatz rückvergüten, den ein einfacher Portobrief aus der CH nach dorthin gekostet hätte. Da 2/5 für die CH und 3/5 für die NDP - Post fixiert worden waren, bekam die CH 1,6 Sgr..

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Freunde,


    ein Brief aus dem schönen Genf in das hässliche Köln erregte meine Aufmerksamkeit, weil ein Zusatzvermerk angegeben war, der nicht so leicht im Auslandsverkehr zu finden ist: "Poste restante".


    In Genf am 14.8.1872 waren für einen bis 15g leichten Brief 25 Rappen/Centimes Franko nötig, die mit 10 Rappen/Centimes für die Schweiz und mit 15 Rappen/Centimes für das Dt. Reich fair aufgeteilt wurden. Siegelseitig hat man auf Schweizer Seite das Weiterfranko mit 15 Centimes in Rötel notiert.


    Der Postdienst "poste restante" am 15.8.1872 in Köln angewandt bedeutete, dass der Brief ab diesem Datum 3 Monate lang lagern durfte, ehe er im Falle seiner Nichtabholung wieder nach Genf (kostenlos) zurück zu leiten gewesen wäre. Das war jedoch nicht der Fall, wie man sehen kann, so dass der Empfänger ihn wohl abgeholt haben dürfte.

  • Hallo liebe Freunde,
    nach einiger Zeit möchte ich Euch einen nicht alltäglichen Beleg vorstellen: In 1870 wurden in der Schweiz Postkarten verausgabt, die aber zunächst nur im Inlandsverkehr gültig waren. Erst ab 1873 durften sie auch im Verkehr mit Deutschland verwendet werden. Hier liegt nun eine Karte von Zürich 20.2.1872 nach Thiengen vor. Für die Beförderung musste deshalb die Karte als Brief freigemacht werden. Nachdem Zürich und Thiengen nach dem geltenden Vertrag von 1868 zueinander im Grenzrayon belegen waren (Distanz 38 km) , wurde die Karte mit 5 Rappen auffrankiert und deckte damit das Briefporto im Grenzrayon ab, das sich 1872 auf 10 Rappen belief. Eine Grenzrayonermäßigung für Postkarten gab es übrigens erst ab 1921!
    Mit frdl. Grüßen remstal

  • ... wunderschön und selten - die Grenzrayonpostkarte nach Bayern vor 1873 nehme ich dann, gelle? :D

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Freunde,


    am 17. Juni 1882 beantragte ein Fischerei-Pächter beim Bezirksamt in Waldshut die Ausstellung eines Gast-Angelscheins. Nach dem Motto "da könnte ja jeder kommen" forderte das Amt den Antragsteller auf, sein Fischerei-Recht auf einem bestimmten Rhein-Abschnitt anhand von Dokumenten nachzuweisen. Das Amt sparte sich das Porto und sandte den Brief unfrei nach Glattfelden zurück. Das Porto für einen Brief im Grenzrayon betrug je 15g 10 Rappen, unfrankiert aber 20 Rappen. Die Post in Glattfelden entwertete mit einer 20 Rappen-Portomarke, die es seit 1878 gab. Obwohl die Antwort schon nach 4 Tagen in Glattfelden eintraf, war der Antragsteller nicht mehr am Ort erreichbar. Anscheinend hatte er aber vorgesorgt und
    die Post wurde ihm nach Oberstrass bei Zürich nachgesandt.


    Viele Grüsse
    kantonal

  • Hallo kantonal,


    ein tolles Stück, wie ich es mag - hin und her, schon ein bisschen verrückt das Ganze.


    Gastangelschein - nie zuvor gehört das Wort.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • ...wau, der gefällt mir auch sehr sehr gut, optisch wie postalisch ein Gedicht.


    Besten Dank für`s zeigen + Gruß !


    vom Pälzer :thumbup:

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Guten Abend,


    von mir gibt´s heute nochmal 2 einfache Briefe ins Deutsche Reich.


    Zuerst eine nette Buntfrankatur von Winterthur nach Freiburg, aufgegeben am 25.03.1873 und angekommen bereits einen Tag später.
    Der Brief fällt noch unter den Postvertrag vom 01.09.1868 (abgeschlossen unter dem NDP, Baden, Bayern und Württemberg), sodass die Schweiz 10 Rappen für sich behielt und 15 Rappen dem Deutschen Reich abgeben musste.


    Und dann noch einen 25 Rappen Tübli-Umschlag von Baden (Kanton Aargau) nach Chemnitz vom 14.02.1877, welcher am 16.02. bei der 1.Ausgabetour zugestellt werden konnte. Als Unterschied zum oben angeführten Postvertrag ist zu nennen, dass nach den UPU-Bestimmungen alleine der Aufgabepost, in dem Fall der Schweiz, alles zustand.


    Liebe Grüße


    Kevin

  • Hallo Kevin,


    wenn ich wählen dürfte, dann hätte ich den 1. Brief lieber. Ist einfach eine andere Zeit gewesen mit den Individualverträgen, als später im UPU, auch wenn nur wenige Jahren zwischen diesen beiden Briefen liegen. Nicht immer kann man etwas rational erklären ...

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.