Hallo Hermann,
klingt sehr plausibel. Mich beschäftigt gerade eine 2. Variante.
Da ja keine Frankomarke verklebt wurde galt er als unfrankiert im Eingang. Dann wurde eine Zuschlag von 3 Sgr./Loth fällig. Wäre es ein einfach schwerer Brief sollten dann allerdings 3 1/2 Sgr. anfallen.
Jedoch gab es die Bestimmung dass die Gebühr+Zuschlag nicht höher als die doppelte Taxe sein soll.
In diesem Fall wurde der Zuschlag von 3 angeschrieben, wieder gestrichen und die 1 unterstrichen notiert als doppelte Nahverkehrstaxe.
Es wäre echt spannend solch einen Beleg aus dem 2. Halbjahr 1867 zu sehen ob tatsächlich alle Taxen so übernommen wurden.