• Hallo,

    klasse, immer wieder schön diese Auslagen-Postkarten aus Itzehoe! :)

    Was ich mich bei den gezeigten Karten gefragt habe: Beide sind anscheinend in einen Landbestellbezirk gelaufen. Hätte das nicht ein zusätzliches Porto erfordert?

    Viele Grüße
    nordlicht

  • Liebe Sammlerfreunde,

    mich würde interessieren, wie lange in Schleswig und in Holstein Landbestellgeld bei Briefen und Fahrpostbelegen entrichtet werden mußte. Bei Fahrpostbelegen sicherlich mindestens bis 1867.

    LG, Hermann

  • Hallo Hermann,

    mindestens bis 1871.
    Während zur altdeutschen Zeit Briefe mit vorausfrankiertem Landbestellgeld Raritäten sind, sieht man diese zur NDP-Zeit häufiger.
    Vermutlich wurde das Landbestellgeld nach der NDP-Marken-Zeit (also ab 1872) generell abgeschafft.

    Viele Grüße
    nordlicht

  • Hallo Hermann und Nordlicht,

    ich hänge die entsprechenden Auszüge aus den Gesetzen von 1867 und 1871 an..
    Wichtig ist der Unterschied: im Gesetz von 1867 werden die Nebengebühren für Briefe im Ortsbestellbezirk aufgehoben, im Gesetz von 1871 generell ohne Einschränkung!

    Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiete des Norddeutschen Bundes. Vom 4. November 1867, gültig ab 1.1.1868

    §. 8. Abschaffung von Nebengebühren.

    Für die Abtragung der mit den Posten von weiterher gekommenen und nach dem Ortsbestellbezirke der Postanstalten gerichteten Briefe ohne deklarirten Werth, Sendungen unter Band, offenen Karten, Sendungen mit Waarenproben oder Mustern, rekommandirten Sendungen, Begleitadressen zu Packeten, Postanweisungen und Formulare zu Ablieferungsscheinen wird eine Bestellgebühr nicht erhoben.

    Gebühren für Postscheine über die Einlieferung von Sendungen zur Post und Gefachgebühren für abzuholende Briefe oder sonstige Gegenstände, desgleichen Packkammergeld, werden aufgehoben.

    Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiete des Deutschen Reichs. Vom 28. Oktober 1871, gültig ab 1.1.872

    §. 8. Abschaffung von Nebengebühren.

    Für die Abtragung der mit den Posten von weiterher gekommenen Briefe ohne Werthangabe, Korrespondenzkarten, gegen ermäßigtes Porto beförderten Drucksachen, Waarenproben oder Waarenmuster, rekommandirten Sendungen, Begleitadressen zu Packeten, Postanweisungen und Formulare zu Ablieferungsscheinen wird eine Bestellgebühr nicht erhoben.

    Gebühren für Postscheine über die Einlieferung von Sendungen zur Post und Gefachgebühren für abzuholende Briefe oder sonstige Gegenstände, desgleichen Packkammergeld, kommen nicht zur Erhebung.

    Gruß
    Manfred

  • Hallo Manfred,

    danke für die ausführlichen Infos!
    Ich bin noch nicht ganz sicher, ob ich den Unterschied wirklich verstanden habe. Denn zumindest bezogen auf Schleswig-Holstein gab es doch gar kein Ortsbestellgeld, sondern nur ein Bestellgeld, wenn der Brief in den Landbestellbezirk lief!?

    Viele Grüße
    nordlicht

  • Hallo nordlicht und Manfred,

    herzlichen Dank. Habe hierzu im Buch von Konrad Schwarz "Entstehung und Entwicklung der Postgebühren vom 16. Jahrhundert bis etwa 1918" nachgeschaut, das zwischen 1940 und 1950 entstanden ist.

    Hierzu steht zum Orts- und Landbestellgeld in der Zeit von 1865 bis 1871folgendes zu Schleswig- Holstein: Briefbestellgeld im Ort - nichts (keine Gebühren). Briefbestellgeld Land: wo der Landbestelldienst schon vor dem 1.1.1865 bestand, nichts (keine Gebühren), sonst bis 1/2 Pfund 1/2 Schilling; über 1/2 Pfund 1 Schilling.

    Weiterhin steht im Buch: Durch das Posttaxgesetz des Norddeutschen Bundes wurde das Ortsbriefbestellgeld für das ganze Bundesgebiet abgeschafft, aber noch nicht das Landbriefbestellgeld. Das Posttaxgesetz des Deutschen Reiches vom 28.10.1871 hob auch das Landbriefbestellgeld völlig auf, so daß von nun an die Briefbestellung in Stadt und Land im ganzen Reichspostgebiet wie in Süddeutschland völlig kostenlos geschah.

    Beste Grüße,

    Hermann

  • Hallo Herrmann, hallo Nordlicht,

    Vereinfacht gesagt:
    Ortsbestellgeld gab es nur für Fahrpost, für Briefpost gab es keine zusätzliche Zustellgebühr, da reichte das normale Porto.

    Für Landbestellung wurden unterschiedliche Gebühren erhoben, aber nur bis zum 31.12.1871. Danach gab es keine Gebühren für Landbestellung mehr.

    Herrmann zitiert das absolut richtig vom Buch Schwarz.

    Zu speziellen Bedingungen in Schleswig-Holstein vor dem 1.1.1868 kann ich nichts sagen.

    Damit es nicht zu trocken wird, hier noch Beispiele aus späterer Zeit.

    Früher Auslagen-Zettel, erst ab Mai 1874 eingeführt, auf Postkarte für die Kosten eines Inserates in der Magdeburgischen Zeitung.
    Aufgegeben in Magdeburg am 22. Januar 1875, Ankunftsstempel Belleben vom gleichen Tag.

    Postkarte von Müllheim in Baden nach Weil am Rhein vom 17. Januar 1888.
    2. Entfernungszone über 10 Meilen = Porto 40 Pfennig
    Nachnahme 14,85 Mark = 30 Pfennig = Gesamt 70 Pfennig
    Der Kassierer des badischen Rathschreiber-Vereins zieht mit dieser Karte die Kosten für eine Zeitschrift ein.
    Hübsche Mehrfachfrankatur.

    Gruß
    Manfred