die preußischen Fürstentümer Ansbach (bis 14.2.1806) und Bayreuth (bis 8.10.1806)

  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu folgender Teilfrankobrief aus Fürth (Fürstentum Ansbach / zu Preußen) vom 8. Juni 1802, "franko Waldshut" (Waldshut gehörte zu Vorderösterreich / Vorderösterreichische Postanstalt), siegelseitig 10 Kreuzer franko, nach Lausanne in der Schweiz. Der Empfänger bezahlte 10 Sols Porto.

    LG, Hermann

  • Lieber Hermann,

    eine interessante Reklamation zur Qualität von Ziegenhäuten und -fellen (und zu damaligen Geschäftssitten):

    Herrn
    Joh. Jac. Mercier
    Lausanne

    franco Waldshut


    Herrn Joh. Jac. Mercier, in Lausanne
    Fürth d. 8n Juny 1802

    Das mir laut dero werthen von 30. Merz gesändet Ball(en?)
    BoHaut u Fell habe s. z. richtig empfangen und Sie
    dafür, ausgenohmen der gerbten Fell Betrag von f 38,
    gehörig erkan(n)t.
    Sowohl die gegerbten Geiß u Bokfell als
    auch die ganze sendung hat mein erwarten nicht
    entsprochen. Die rohen Bokhäute waren nicht die rechte
    sondern von geschnitten oder castarat (= kastrierte?) bök und die helfte
    Geißhäut, wahre Bokheut fanden sich nicht mehr wie
    4 oder 5 Stk, aus diese habe mit vieller Mühe nur
    der Kosten gezogen. So wie auch bei Pergament dieses
    wen(n) jedoch neben herum nicht so beschnitten wäre u
    mehr große Häut hätte, würde solche schon looß
    haben, und jezt nur Hoffnung zum absaz.
    Die gegerbten Fell sind aber ohne großen
    verlust nicht abzusezen, wozu mir, um Ihnen sogleich
    die ganze anschaffung machen zu könen, alle mögliche
    mühe geboten vergebens. Es sind mir für das ganz=
    oder die 12:sten nicht mehr wie f 27. gebotten -
    Da ich nun wegen der freien Sendung den verlust nicht
    übernehmen kann, so bleiben solche für dero Rechnung
    liegen. Und übermache Ihnen inliegend einstweilen in m. ...
    f 81n 50 Xr nach Sicht zalbar auf Gebr. Bernard in
    Offenbach a/M. Ziehen Sie dessen werth

    ein, und erkennen mich gefälligst dafür. Zeigen mir
    den empfang dieses an, mir auch ob die gerbten Fell
    für bemerktes Gebott looßschlagen darf oder Ihre
    verfügung darüber abwartten soll.
    Können Sie mir aechte Bokhäute, keine verschnitenn
    und Geiß, von gehöriger Größe und schweer, von
    denen gutes Dükes (=dickes) Leder kan gearbeitet werden,
    anschaffen, und das Stük kost nicht über f3 bis
    f3/6, so will wieder 25 Stük verWertten. Wie
    auch f 2 ? oder 6. Tl gegerbte wahre Bokhäut.
    Diese fodern Sie aber bei die Gerber groß
    mit Düken, u Dichtem Leder, welche wen(n) mann
    es gegen das Licht hält nicht durchsichtig sein
    dürfen, und daher vom Gerber nicht so sehr abge=
    schabt sein sollen, sondern ohne Makel. Hirvon
    darf das Stük ea. f 3 1/2. kosten.
    Solte diese probe besser ausfallen dan(n)
    gebe schon größere Bestellung u sogleiche an=
    schaffung. Hochachtend verharre
    G. Rupprecht

    Viele Grüße
    Gerd

  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu folgender Dienstbrief von der "Königlich Preussischen Kriegs - und Domänenkammer in Ansbach" vom 13. Februar 1806, nach Castell. Die preussische Zeit des Fürstentums Ansbach war bis zum 14. Februar 1806. Vom 15. Februar 1806 bis 23. Mai 1806 gehörte das Fürstentum Ansbach zu Frankreich, dann ab 24. Mai 1806 zum Königreich Bayern).

    LG, Hermann

  • Lieber Hermann,

    das dürfte eines der letzten preußischen Schreiben aus Ansbach gewesen sein.
    Wohlweislich wurde ja auch eine Absenderergänzung
    ", als Landeshoheits Collegium"
    geschrieben.

    Hier der Text:

    Denen Wohledelgebohrnen
    Vesten und Hochgelehrten zur Gräfl:
    Castellischen gemeinschaftl: und respec:
    vormundschaftl: Regierungs Canzley ver=
    ordneten Geheimen Rath und Director
    den Rathen.
    Unsern vielgeehrten Herren.
    Castell.

    Hochedelgebohrne Veste und Hoch-
    gelehrte
    vielgeehrte Herren !

    Ein in den sämtl: Königl: Preußisch: Staaten
    publiziertes ausführliches Patent und In=
    struction vom 2.n Apr: 1803. wegen Ab=
    wendung der Vieh Seuche enthält unter
    andern die Bestimmung:
    " daß Niemand aus einem andern
    " Orte Rind Vieh einbringen darf, wenn
    " er nicht darüber ein zuverlässiges
    " Gesundheits-Attest vorzeigen kann.
    " Dies muß den Namen des Käufers
    " und Verkäufers, die Zeit und den
    " Ort des Kaufs, Stückzahl, Geschlecht,
    " Farbe und etwaige Abzeichen
    " nebst der Versicherung enthalten,
    " daß in dem Orte, wo das Vieh
    " bisher gewesen ist, keine Spur
    " einer ansteckenden Krankheit
    " binnen den lezten drey Monaten
    " sich gezeigt hat.
    Wir sind angewiesen, auf die Befolgung

    dieser Vorschrift in dem gegenwärtig
    Zeitpunkt, wo im benachbarten Aus=
    land das Anstau(?) Vieh von den Armeen
    gewöhnlich sehr weit mitfortgeführt
    und angestrenget wurde, und daher
    leicht Seuchen unter dem Vieh ent=
    stehen, mit Strenge zu sehen.
    Damit jedoch die Unbekantschaft der
    Einwohner benachbarter Territorien
    mit dieser Bestimmung zu keinem nach=
    theiligen Zwang für den wechselseitig
    ViehHandel Anlaß gebe,und überhaupt
    der wichtige Zweck vollkommener er=
    reicht werden möge, so verfehlen wir
    nicht, vor Erlassung einer geschärften
    desfallsigen Verordnung Dieselben
    hievon mit der Bitte ergebenst zu be=
    nachrichtigen, nicht nur die jenseitig
    Behörden davon in Kentnis zu setzen,
    sondern solche auch zu gleichen Vorschrifts-
    Maasregeln gefälligst zu veranlassen.
    Wir bemerken hiebei, daß die Ein=
    führung der GesundheitsAtteste auch
    für die innländische ViehKäufe, wenn
    die Absicht erreicht werden soll, nicht

    wohl zu umgehen seyn dürfte, weil
    ohne diese Legitimation an den Gränz
    leicht fremdes Vieh als vorgeblich inn=
    ländisches eingebracht werden könnte.
    Zur Verhüthung dieses möglichen Unter=
    schleifs möchte jedoch ein Attest des
    Orts-Schulzen, daß das Vieh würcklich
    da oder dort im Lande verkauft, und
    kein fremdes sey, wohl hinreichen.
    Wir ersuchen Dieselben ergebenst uns
    Dero Beschluß und Verfügung bald gefäl=
    ligst mittheilen zu wollen, und
    bleiben übrigens zu freundlichen ..<Siegelausschnitt>
    erweisungen stets willig und ..<Siegelausschnitt>
    Ansbach den 13.n Febr: 1806.
    Königl: Preußis: Königs- und Domainen-
    Kammer, als Landeshoheits Collegium
    < Drei Unterschriften>

    Übrigens habe ich zufällig vor ein paar Wochen ein solches Attest aus dem Jahre 1800 für meine Heimatsammlung ersteigert.
    Besonders schön ist das Papiersiegel mit dem preussischen Adler des Kreises Neustadt/Aisch:

    Der Text lautet:
    Vorzeiger dieses, dem Jud Joseph Gabriel
    von Mt. Burgbernheim wird hiemit bescheinigt, daß er ein
    Paar 5. jährige Ochsen von rother Farbe aufgeworfenen Hörnern
    und besonders daran kenntlich, daß sie beide weiße
    breite Blassen haben
    in hiesigem Orte, wo Gottlob keine Viehkrankheit grassirt,
    von dem Gastwirth Johann Veit Deyer dahier
    erkauft hat, und muß dieser Schein, an der Zollstätte des
    Bestimmungs=Orts abgegeben werden.
    Mt. Ipsheim den 15. Decbr 1800.
    Königl. Kammeramt
    Kretschmann

    Viele Grüße
    Gerd

  • + 1 !

    Liebe Grüsse vom Ralph


    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.

    "Great minds discuss ideas; average minds discuss events; small minds discuss people." Eleanor Roosevelt.