- Offizieller Beitrag
Hallo Jørgen,
alles richtig beschrieben, nur kleine Ergänzungen von mir
Beim Gebührenberechnung von 1.1.1825 war der ausrechnung über 20 Meilen (4 Sgr.) eine erhörung von 1 Sgr. für jede 10 Meilen mehr, so das porto damals war 15 Sgr. von Königsberg bis Hamburg dazu 3½ Sgr. von Hamburg bis zur Küste.
Die Entfernung Königsberg-Hamburg betrug 93 Meilen, dafür fielen nach dem 1825er Tax-Regulativ 12 Sgr. Porto an (nicht 15).
Zusammen mit den obligatorischen 3 1/2 Sgr. Weiterfranko an Hamburg ergab dies 15 1/2 Sgr. Gesamttaxe.
Ich meine das beide Briefe sind Teil-Franco-Briefe.
Weil es in der Vorvertragszeit nicht anders möglich war.
Viele Grüße
Michael