Hallo Sammlerfreunde,
vor Einführung des Landbriefträgerwesens wurde die Post in Seitenorte ohne eigene Postexpedition teilweise durch private Boten zugestellt. Um die Zustellung auf dem Lande zu verbessern, wurden die Postexpeditionen mit VO vom 24.9.1851 aufgefordert, die Vermittlung von Botengängen zu übernehmen.
Die Zustellgebühren wurden schon vor und auch nach dieser VO meist auf der Briefvorderseite vermerkt und vom Empfänger eingefordert.
Diese Zustellgebühren sollten möglichst auf 1 xr beschränkt werden. Je nach Entfernung kommen aber auch höhere Bestellkreuzer-Vermerke vor.
Anbei ein Brief aus der Zeit vor der VO von 1851 aus Passau nach Hengersberg bei Osterhofen vom 19.4.1850. Hengersberg hatte zu dieser Zeit noch keine eigene Postexpedition, so dass der Brief per Boten von der Postexpedition Osterhofen nach Hengersberg (Landbestellbezirk von Osterhofen) zugestellt wurde.
Für den Botengang wurde mit Rötel "I" für 1 xr vermerkt.
Entfernung ca. 8 km.
Gruß
bayernjäger