Ich Annette Sophie Friederike von Glafey, als dermali- ge Äbtissin des Adligen Fräuleins Sifts zu Mo- sigkau, und als Lehnträgerin sämtlicher dem Stifte gehörigen Güter für mich und alle mir nachfolgenden Äbtissinen desselben urkunde und bekenne ich, auf das Ableben der zuletzt am 4ten Dezember 1837 beliehenen ver- witweten Amtsverwalterin Sophie Louise Bau- mert, geborene Räbel, und nach gehorsamsten besuchen deren Sohnes, des zeitigen Amtsver- walters Friedrich Baumert daselbst, wegen des Stifts zu Erbzinsgut hin wiederum garnicht und geliehen habe, reiche und leihe auch hier- mit und in Kräfte dieses Briefes, gedachten Amtverwalter Friedrich Baumert zu Mosig- kau und seinen rechten Erben ein Wohnhaus, Hof und Gartenfleck sub numero 63 im Dorfe bele- gen zwischen Friedrich Körting und Friedrich Rich- ters Gehöften, welches weilend die durchlauchig- ste Prinzessin Anne Wilhelmine zu Anhalt laut Con- tract vom 24ten Mai 1748 an Heinrich Wiedekopf zuerst Erb- zinsweise überlassen, hierauf aber am 18ten Februar 1752 an Gottfried Matthias von diesen wieder 1757 an Gottfried Diener gekommen, dann von diesen an Carl Körting laut Contract vom 30ten April 1781 zur Mitgift mit seiner Tochter abgetreten, nach des Carl Körtings Tode aber aber auf dessen Ehefrau Johanne Luise Körting, geborene Diener laut Ehestiftung vom 6ten April 1786 vererbt worden ist, von welcher solches zuletzt die verwitwete Amtverwalterin Sophie Louise Baumert geb. Röbel lauf Kaufbrief vom 8ten Juli 1824 für 400 rt verkauft, und gedachten ihrem Sohne p Test vermacht hat. Erbzinset davom dem Adligen Fräuleinstifte zu Mosigkau jährlich Termine Ostern 3 rt 16 gg Preuss. Courant weil mit Genehmigung der Vorbesitzerin für Zulegung eines Stückchens des Stiftsgartens der Erbzins um 16 gg erhöhet worden. Dieses Erbzinshaus und Zubehör nun hinführe nützlich zu geniessen und zu gebrauchen, wie solches Erb- zinsgüter Art, Recht und Gewohnheit ist, von männig- lich ungehindert, jedoch daß der Erbzins jährlich zu be- stimmter Zeit richtig abgetragen, auch den Lehnen auf alle und jede sich begebende Fälle eine zu Recht ge- bührende folge gethan, insbesondere aber solche Stük- ke ohne des Adligen Fräuleinstifts zu Mosigkau Vor- bewußt nicht verkauft, vertauscht oder sonst verän- dert werde. Dessen wird das Stift Mosigkau Ihr und der Ihrigen bekenntlicher Lehnherr sein, so oft es die Noth erfor- dert, doch dem Adligen Fräuleinstifte, Mir und je- dem Dritten an seinen Rechten unschädlich. Treulich und ohne Gefährde. Urkundlich mit des Stifts Insiegel bedrückt, und von mir eigenhändig unterschrieben. So gesehen zu Mosigkau am 3tem Februar 1854 Annette Sophie Friederike Glaffey Erbzinsbrief für den Amtsverwalter Friedrich Baumert in Mosigkau über ein Erbzinshaus und Zubehöhr daselbst