Fahrpost zwischen dem 01.10.1844 bis 08.04.1848

  • Liebe Sammelfreunde


    es gibt zwar schon einen allgemeinen Thread


    Portotaxe


    jedoch möchte ich hier nur die oben genannte Zeitspanne betrachten.


    Zum 01.10.1844 wurden nach fast 20 Jahren allgemein die Taxen nach der Entfernungen geändert - es wurde günstiger.
    Dazu heißt es weiter:


    Diese Taxe findet nur auf Brief- und Schriftensendungen Anwendung.
    Für Paket- und Geldsendungen bleiben auch in solchen Fällen, in welchen bei Taxierung dieser Sendungen nach den jetzt bestehenden Vorschriften das Briefporto zum Grunde gelegt wird, die bisherigen Portosätze in Kraft, wie überhaupt alle vorstehend nicht abgeänderten Bestimmungen des Porto- Tax- Regul. v. 18. Dez. 1824 unverändert fortbestehen....


    In der Verordnung vom 9.April 1848 im Postamtsblatt 17 wird grundlegend edliches zur Fahrpost geändert.
    Die Berechnung der Taxen ist deutlich vereinfacht worden. Bspw. wurde die Werttaxe für Geldsendungen neu geregelt, die Goldtaxe gab es nicht mehr. Dort wo die Brieftaxe Grundlage für Mindesttaxen war, wurden nun die Taxen von 1844 angewendet. Scheinbar war dies auch ab 08.04.1848 alles gültig....


    Mich interessieren hier Fahrpostbelege aus dem o.g. Zeitraum, sowie weitere Verordnung, welche zum Thema in diesem Zeitraum herausgegeben worden.

    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde


    dazu möchte ich folgenden Beleg einfügen:


    Ein Postvorschuß-Brief vom 23.01.1845 von Magdeburg an den Magistrat zu Seehausen. Beide Orte trennen etwa 11 1/2 Meilen.


    Für den Postvorschuß von 1 Thaler 6 Pfennige fallen 3 Sgr Procura an - 75% = 2 1/4 Sgr für die aufgebende und 25% = 3/4 Sgr für die ausgebende Post.


    Die 75% sind auch unter dem Postvorschuß notiert worden und ergeben mit diesem die Summe von 32 3/4 Sgr.
    Dazu kommen jetzt noch die restlichen 25%, so das sich erstmal 33 1/2 Sgr ergeben. Damit verbleiben noch 2 Sgr bis zur Endsumme vom 35 1/2 Sgr.


    Laut Taxregulativ vom 24.12.1824, welches jetzt noch gelten sollte, wären weiterhin die Gebühr vor den Postvorschuß nach der Geldtaxe fällig, sowie noch die Brieftaxe für die Beförderung.


    Die einfache Brieftaxe beträgt danach 3 Sgr und die Geldtaxe wäre hier die doppelte Brieftaxe, also 6 Sgr sowie noch weitere 3 Sgr für den einfachen Brief - also 7 Sgr mehr als taxiert!


    Nach der der Verordnung ab 01.10.1844 wäre die einfache Brieftaxe nur noch 2 Sgr und nur das wurde scheinbar aufgeschlagen.


    Eine Portofreiheit ist nicht erkennbar und sollte auch sichtbar sein...der Absender ist jedoch laut Inhalt das Königliche Preussische Oberlandes Gericht, was sicherlich mal siegelseitig sichtbar war - leider nicht mehr ist!


    Ein Möglichkeit wäre hier tatsächlich, dass die Geldtaxe hier einfach nach neuer Taxe angewendet wurde und der Brief ansonsten portofrei lief. Dazu müßte es jedoch Verordnungen geben...


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf


    P.S. Siegelseitig ist nur der Ausgabestempel...

  • Lieber Magdeburger,


    es ist für mich nicht zu erkennen, wieso eine Behörde einen Brief nicht portofrei verschickt, aber deiner trägt keine Anzeichen einer wie auch immer gearteten Portobefreiung. Allein die Tatsache, dass er mit einem Behördensiegel verschlossen war, sollte m. E. nicht die Portofreiheit garantieren.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Lieber Bayern Klassisch


    leider ist siegelseitig das Siegel nicht mehr vorhanden und wenn ein Gerichtsbote diesen Brief zu Postamt brachte, könnte an eine Portofreiheit gedacht werden....


    Jedoch ist es auch so, dass scheinbar die "neue" Brieftaxe als Basis zur Berechnung genommen wurde, was doch verwunderlich ist.


    Das ist nicht der einzige Beleg, wo ich Fragen aufgewerfe, deshalb könnte es ja noch Verordnungen geben, welche ich bisher nicht kenne und somit Fragen beantwortet werden.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf


    P.S. Habe gerade ein Retourbeleg von 1847 gekauft und der paßt hier auch ..... :)

  • Lieber Magdeburger,


    Zitat

    P.S. Habe gerade ein Retourbeleg von 1847 gekauft und der paßt hier auch .....


    dann bitte hier zeigen. :)


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Sammelfreunde


    den Retour-Beleg habe ich noch nicht, daher muss ein anderer herhalten:
    Gesendet am 07.07.1846 von Magdeburg nach Neuhaldensleben, ca 3,2 Meilen getrennt, wurde ein leichtes Paket von 16 Loth. Dazu kam noch ein Postvorschuß von 15 Sgr.


    Die Procuragebühr war hier 1 Sgr - wieder in 75% = 3/4 Sgr + 25% = 1/4 Sgr aufgeteilt.


    Die erste Zahl von 15 3/4 ist also der Postvorschuß von 15 Sgr + den 3/4 Sgr Procura-Anteil für die aufgebende Post.
    Nun wird er restlich 1/4 Sgr dazuaddiert und somit beträgt die Summe erstmal 16 Sgr.


    Dazu kommt der Mindestfahrposttarif, welcher die doppelte Brieftaxe für leichte Pakete bis 4 Pfund beträgt. Das Geldporto betrug in diesem Falle nur die einfache Brieftaxe, da deutlich unter 1 Thaler.
    Laut Taxregulativ vom 24.12.1824 betrug diese einfache Brieftaxe 1 1/2 Sgr. Da für das Paket 3 Sgr anfielen, bliebe nur 1 Sgr übrig für das Geldporto. 1 Sgr war die einfache Brieftaxe ab 01.10.1844! Zwar würden sich somit 20 Sgr ergeben, doch warum war es nicht 20 1/2 Sgr wie laut Taxeverordnung vom 24.12.1824 ?


    Rechnet man jedoch 2 Sgr für das Paket (doppelte Brieftaxe ab 01.10.1844) + 1 Sgr Geldporto ergeben sich nur 19 Sgr - theoretisch möglich, wenn der Rest als Bestellgeld definiert wird.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde


    da ich mittlerweile garnicht mehr so sicher bin, welche Taxen in diesem Zeitraum angewendet wurden. Ich glaube kaum, dass sich die Beamten vermachten!


    Auch ist aus der Verordnung von 1848 nicht eindeutig ersichtlich, ab wann diese gilt oder schon galt.
    Da diese aus mehreren Verschiedenen Veränderungen besteht, können sowohl schon bestehende Vorschriften "wiederholt" worden sein, als auch neue dazu veröffentlicht wurden!


    Hier noch die beiden Links:


    http://www.dasv-postgeschichte.de/pdf/18440818_Preuss.pdf
    http://www.dasv-postgeschichte.de/pdf/18480410_Preuss.pdf


    Unabhängig davon nun noch hier der Paketbegleitbrief incl. Postvorschuß vom 09.03.1847 von Stettin nach Plathe, heute Ploty, ca 8,5 Meilen getrennt. Ein leichtgewichtiges Paket von 11 Loth wurde versendet. Der Postvorschuß von 13 Thaler 17 sgr und 7 Pfennige war schon beachtlich.


    Die Procura-Gebühr für den Postvorschuß war für je angefangenen 1/2 Thaler 1 Sgr bis 10 Thaler. Darüber wurde nur je angefangenerr Thaler 1 Sgr erhoben. Daraus folgt, dass für 0 - 10 Thaler insgesamt 20 Sgr und für den Betrag von über 10 Thaler weitere 4 Sgr anfielen.


    Die Teilung 75% hiervon für die aufgebende Post und 25% für die ausgebende blieb bis Ende 1860 erhalten - auch die Höhe dieser Versicherungsgebühr!


    Die Summe von 425 7/12 Sgr entspricht dem Postvorschuß + 18 Sgr (75% Procura) für die aufgebende Post. Dazu kommen jetzt noch die restlichen 25% Procura von 6 Sgr und man erhält 431 7/12 Sgr.


    Für das Paket war hier die Mindesttaxe die doppelte Briefgebühr. Auch für den Postvorschuß war an Geldporto die doppelte Briefgebühr fällig. Da eine Gesamtsumme von 437 7/12 Sgr notiert wurde, können beide Taxen nur 6 Sgr betragen haben. Damit läßt sich die einfache Brieftaxe von 1 1/2 Sgr bestimmen, welche erst ab 01.10.1844 gültig war.


    Am 21.03. ging das ganz retour - jedoch ist leider der Grund nicht vermerkt worden, siegelseitig ist nichts.
    Von der Gesamtsumme wurden 6 Sgr abgezogen... leider kann ich es hier nicht genau sagen.


    Gehe ich von den Paragraphen laut Taxverordnung vom 24.12.1824 aus, wird die Procuragebühr für die ausgebende Post und das Geldporto gestrichen bei Sendungen bis 2 Loth. Ist dass Gewicht größer 2 Loth, wird die tarifmäßige Beförderungstaxe zugeschlagen. Da hier das Geldporto gleichgroß des Fahrposttarifes ist und bei der Retoursendung als Rückporto erhoben wurde, könnte es also passen.


    Das nun in Zahlen:
    Die Gesamttaxe war 437 7/12 Sgr
    abzüglich 6 Sgr Procura
    abzüglich 3 Sgr Geldporto
    zuzüglich 3 Sgr Fahrposttarif
    Gesamt 431 7/12 Sgr


    Abschließend also meine Frage an die anderen Preussen:
    Wer hat Verordnungen, welche in diesem Zeitraum erlassen wurden und somit zur weiteren Klärung helfen.


    Auch wäre ich dankbar für weitere taxierte Belege aus diesem Zeitraum - vielleicht lassen sich auch so Rückschlüsse ziehen.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Ulf,


    für diese Zeitspanne kann ich glaube ich nichts an Belegen bieten. :S
    Die Verordnung vom 8. April 1848 hast Du ja vermutlich, diese habe ich hier vorliegen.
    Aus den anderen Jahren kann ich im Moment nichts liefern, da ich einige Jahrgänge (da war meine ich auch der Jahrgang 44 oder 45 dabei) zu meinem Buchbinder geschleppt habe. Sie hatten es bitter nötig ...


    Werde aber noch weitersuchen.


    Viele Grüße
    Michael

  • Lieber Michael


    ich hatte mit der Antwort ein wenig gewartet.
    Zur Verordnung vom 08.04.1848 hatte ich den Link hier mit angegeben. Dies paßt ab dort soweit ich sehen kann schon.
    Zur Verordnung vom 19.08.1844 ist auch der Link mit angegeben worden. Den Satz zur Anwendung der Taxen hatte ich auch im Posting #1 wiedergegeben.


    ...da ich einige Jahrgänge (da war meine ich auch der Jahrgang 44 oder 45 dabei) zu meinem Buchbinder geschleppt habe. Sie hatten es bitter nötig ...l


    Persönlich halte ich es für wahrscheinlich, dass es eine noch fehlende Verordnung gibt. Soweit ich bisher gesehen habe, sollte diese wahrscheinlich schon ab Januar 1845 gegolten haben und da hoffe ich nun... :)


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde


    der folgende Beleg wurde hier auch schon gezeigt....
    Ein Paketbegleitbrief von Magdeburg vom 23.04.1846 an "Dem König(lichen) Geheim Rath, Doctor pp Herrn Damerow hochwohlgeboren Provinzial Irren Anstalt bei Halle".
    Die Entfernung dürfte hier bei 10 Meilen liegen. Das Paket wog 6 Pfund 30 Loth. Nach "alter" Taxe betrug die einfache Brieftaxe 2 1/2 Sgr und bei Paketen über 4 Pfund war als Mindesttaxe die 3fache Brieftaxe anzuwenden. Danach wären also 7 1/2 Sgr fällig gewesen.


    Nach der "neuen" Taxe wäre die einfache Brieftaxe 1 1/2 Sgr, auch dazu passen die 5 Sgr nicht....
    Nach Gewicht ergeben sich sogar nur 3 Sgr (3 Pfennige * 6 Pfund * 2 = 36 Pfennige)


    Das Paket wurde auch in Halle bei der Packkammer ausgegeben.


    Einen weiterer Beleg an gleicher Adresse (besser lesebar :) ) war bei der 148. Pumpenmeier-Auktion als Los 4276 zu haben. Er ist vom 11.07.1846 und das Paket war nur einige Loth leichter, jedoch gilt hier gleiches....


    Laut Taxeverordnung wurden überschiessende Loth-Anteile nicht berücksichtigt!


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Unter den Fingerhutstempeln hatte ich folgenden Beleg eingestellt.
    Es handelt sich um einen Brief von Tarnowitz nach Gleiwitz vom 31.12.1844. Der Umschlag ist versiegelt und weist auf der Rückseite keinerlei Vermerke oder Stempel auf. Erklären kann ich ihn leider nicht, da nicht meine Zeit. Vielleicht kann jemand helfen.


    "Bayern klassisch" gab folgende Erläuterung:
    du hast einen sehr schönen Wertbrief vor dir.
    Oben links wurde er mit dem ermittelten Gewicht von 3 3/8 kölnischen Loth beschriftet. Der Absendern notierte links neben dem Frei - Vermerk: Inlage 12 Reichsthaler 29 Silbergroschen 8 Pfennige.


    Der Absender hatte hierfür 3 Silbergroschen frankiert, die neben Frei notiert wurden.


    "Magdeburger" führte weiter aus:
    das der Brief 3 3/8 Loth gewogen hat, hast Du sicherlich selbst herausgefunden. Unten wurde noch vermerkt Inlage 12 Thaler 29 Sgr 8 Pfennige - was einer Wertdeclaration entspricht. Die Entfernung zwischen beiden Orten beträgt ca 3 Meilen.


    Laut Taxverordnung vom 18.12.1824 war die Mindesttaxe die doppelte Brieftaxe. Hierfür kämen auch tatsächlich dann 3 Sgr heraus, welche vom Absender bezahlt wurden. (Einfache Brieftaxe 1 1/2 Sgr)


    Ein wenig verwundert bin ich schon, denn mir fiel auf, daß bei Sendungen, wahrscheinlich ab 01.01.1845, die Taxen für Fahrpostbelege sich nicht nach den Gebührensätzen o. g. Verordnung berechnen lassen.


    Die Verwunderung kam zu Stande, da ich ursprünglich von einem falschen Datum ausging (31.12.1845), anhand des Inhaltes aber auf den 31.12.1844 revidieren mußte.


    Gruß
    Manfred

  • Hallo Manfred


    recht herzlichen Dank!
    Vielleicht finden sich noch weitere Belege für den kurzen Abschnitt ab 01.10.1844 bis 31.12.1844 an. Besser wäre natürlich die entsprechende Verordnung.


    Ich finde es jedenfalls schön, wenn sich auch auf solchen Wege Daten ermittteln lassen.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Ulf,

    Persönlich halte ich es für wahrscheinlich, dass es eine noch fehlende Verordnung gibt. Soweit ich bisher gesehen habe, sollte diese wahrscheinlich schon ab Januar 1845 gegolten haben und da hoffe ich nun... :)

    Ich war da noch eine Antwort schuldig geblieben.
    Mittlerweile habe ich die Amtsblätter von 1844 und 1845 durchgesehen. Dort ist leider nichts hinsichtlich Änderungen bei der Fahrposttaxen veröffentlicht worden.
    Der Jahrgang 1846 fehlt mir leider.

    Viele Grüße
    Michael

  • Lieber Michael


    recht herzlichen Dank für die Rückmeldung.
    Schade ist, dass Du nichts gefunden hast. Somit bleibt alles doch rätselhaft.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde


    den hier vorgestellten Beleg möchte ich hier auch einfügen:


    Leweckes Idee zur Packkammer Magdeburg


    Er stammt vom 14.03.1846 und die Entfernung ist ca 8,5 Meilen.
    Die einfache Brieftaxe betrug 2 1/2 Sgr laut Taxregulativ vom 18.12.1824.
    Die Mindestfahrposttaxe betrug das doppelte und somit sind die 5 Sgr porto passend - dazu gleich noch mehr.


    Siegelseitig ist deutlich die "4" zu sehen und hier kämpfe ich ein wenig mit mir. Als rein spekulativ würde ich es als Bestellgeld bei direkter "Austragung" durch einen Boten sehen - beweisen kann ich es jedoch nicht.


    Die Anmerkung zur Fahrposttaxe:
    Im Postregulativ vom 18.12.1824 ist folgendes vermerkt:
    §25 B)
    Das dreifache Brief-Porto für Pakete über 4 Pfund schwer, soll bis auf weitere Bestimmung nur bei solchen Paketen Statt finden, die einen ungewöhnlichen Umfang haben.
    (Hatte irgendwie das falsche im Kopf.... :( )


    Danach kann ausgegangen werden, dass allgemein die doppelte Brieftaxe als Mindestfahrposttarif bei Paketen anfiel!!!!
    Damit dürfte die Taxe im Posting 11 richtig als doppelte Brieftaxe berechnet worden sein.


    Ein weiteres Paket spielte im Posting 6 eine Rolle:
    Hier schlage ich folgendes vor:
    Bis zu den 16 Sgr bleibt alles beim alten.
    Dazu 3 Sgr für das Paket als Fahrposttarif + 1 Sgr Geldporto nur die einfache "neue" Brieftaxe von 1 Sgr, so dass sich tatsächlich 20 Sgr ergeben


    Dazu jetzt folgendes: Für Pakete galt wahrscheinlich tatsächlich das alte Postregulativ - bei Postvorschüßen wurde mit der neuen Brieftaxe gerechnet - etwas kurios.
    Ich werde es weiter beobachten - Fragen bleiben....


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf