Zeitungsbestellungen

  • Liebe Freunde,


    heute zeige ich für ein Stück aus meiner Mini - Sammlung "Zeitungen und die Post" eine Zeitungsbestellung vom kgl. Pfarramte Himmelkron für das Jahr 1866. Im Voraus zu bezahlen waren die 4 Quartale für das Ministerialblatt für Kirche und Schule.


    Man notierte: "Baar empfangen Einen Gulden 15 Kreuzer Kgl. Postexpedition Herrgott ??


    Meines Erachtens hätte hier auch ein Stempel der Postablage Himmelkron angebracht worden sein können, die es lt. Sem von 1.7.1861 bis 31.8.1892 dort gab.


    Es wäre schön, mal hier eine Zeitungsbestellung oder dergleichen von einer Postablage zu sehen.

  • Lierber Hermann,


    sehr schön bei deiner Quittung ist der Zudruck hinten - bei meinem ist da leider alles blank ...

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Karl,


    "Semester" habe ich noch nie gelesen, sonst immer nur Quartal. Schöner Schein, sicher keine Massenware ...

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Bernd,


    das war ein Innendienst- bzw. Formularstempel, den es, glaube ich, vlt. ein oder zwei Mal auch auf Marken gibt, ansonsten nur auf Belegen, die nichts mit der Briefpost zu tun hatten (bei Bayern galt: Marken = Briefpost).

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen!


    Auf vielfachen Wunsch eines einzelnen :thumbup: von mir ein Zeitungs-Conto, vom 29. Dezember 1878. Dieses Zeitungs-Conto betrifft die Abonements der Kirchenstiftung Hausen. Es wurden bezogen, das Gesetz- und Verordnungblatt, ein Wochenblatt, Ministerialblatt und das Amtsblatt der Erzdiözese. Interessant ist, dass nur für zwei Blätter eine zusätzliche Zustellgebühr anfiel.
    Aufgegeben wurde das ganze bei der Postablage Heroldsbach. Zuerst wurde ich etwas stutzig, da ich dachte, dass nur Expeditionen zuständig gewesen wären, schließlich war auch der Landpostbote für die Zustellung verantwortlich. In der Verordnung Nr. 23,451 vom 8.11.1860 heißt es unter Nr. 4 jedoch: "Die Postablagen sind verpflichtet, [...] sowie Bestellungen auf Zeitungen zur weiteren Besorgung anzunehmen..."
    Damit steht fest, das Zeitungen auch über Postablagen bestellt werden konnten.


    Viele Grüße


    kreuzer

  • ... na also, geht doch. :D


    Danke fürs Zeigen dieser schönen und seltenen Granate - wer hat schon so etwas? M. E. wird da viel zu wenig auf solche Besonderheiten geachtet. :P

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Kollegen,


    den folgenden Beleg habe ich bereits vor einiger Zeit in der Rubrik " Zeitungsgeldquittungen" gezeigt, bin mit der Problem Portofreiheit und Tarifzeitraum aber bislang auch nicht so recht weiter gekommen. Daher ein neuer Versuch an dieser Stelle.

    Es handelt sich um eine Bestellung vom 5. März 1873 aus Forchheim, betreffend das Tag- und Intelligenzblatt aus dem benachbarten Erlangen (Qualitativ ist noch genügend Luft nach oben). Wie auch die voranstehend gezeigten Belege war dies offensichtlich gebührenfrei.




    Einem Beitrag im BDPh-Forum (https://forum.bdph.de/archive/index.php/t-3174.html) zufolge
    war für dieses Versandart nunmehr unter der Bezeichnung "Zeitungssache" ("ZS") ab April 1877 eine Gebühr von 10 Pf zu entrichten.


    "Die Versandform "Zeitungssache" gab es in Deutschland ab April 1877 und kostete bis 30.10.1919 10 Pf. Sie diente der Bestellung, Nachlieferung bereits erschienener Nummern bzw. der Nachsendung einer Zeitung an Abonennten im Inland...."

    Leider kann ich keinen derartigen Beleg aus meiner Sammlung zeigen, der Georg Kemser hat allerdings zur Zeit einige bei delcampe laufen (halt nicht von Bamberg / Forchheim bzw. Neustadt Haardt) ... Schleichwerbung Ende.


    Daneben gab es aber auch "Zeitungssachen", die nach wie vor gebührenfrei waren und zwar wenn es um die Nachlieferung einer Zeitung ging. die nach Angabe des Empfängers nicht zugestellt wurde.



    Bitte um Berichtigung falls jemand andere Informationen bzw Belege zu dieser Thematik besitzt.


    Gruß Klaus

    Wer später bremst,
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  • Hallo,


    hier nun eine Zeitungssache der Kategorie


    Anforderung / Bestellung einer Nachlieferung bereits erschienener Nummern bzw. der Nachsendung einer Zeitung an Abonennten im Inland....",


    die, wie im voranstehenden Beitrag beschrieben, im Portozeitraum April 1877 - 3010.1919 mit 10 Pf pro Exemplar zu Buche schlug.


    Postkarte P 38-04 zu 5 Pf von Neustadt Haardt an die Reichsdruckerei in Berlin vom 21.02.1893 betreffend die Nachsendung der Reichsgesetzblätter

    Nr. 5, 6, 17 und 45 des Jahrgangs 1892.

    Die Reichsdruckerei war zwar für die Herstellung wohl aber nicht für den Vertrieb zuständig und leitete das Schreiben am gleichen Tag an das Postzeitungsamt weiter.





    Laut Tarif wären für die 4 "Gesetzblätter" 4 x 10 Pf = 40 Pf zu frankieren gewesen. Die Schlaumeier von der Post in Neustadt versuchten es aber erstmal mit 5 Pf. für eine Postkarte an die Reichdruckerei. Dummerweise leitete die das Schreiben an das Postzeitungsamt weiter, wo ein Fehlbetrag / Nachgebühr von 45 Pf notiert wurde. Warum aber 45 Pf und nicht der einfache Fehlbetrag von 35 Pf, oder waren 35 Pf + 10 Pf "Strafgebühr" fällig, aber warum wurde die 45 Pf zweimal notiert und wieder durchgestrichen. Dass das angeforderte Reichsgesetzblatt Nr. 45 nicht lieferbar war, erscheint dagegen unwahrscheinlich.


    Wie immer dankbar für Erklärungen


    Klaus

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