Taxordnung 1817; Gewichtsbrief

  • Geschätzte Postgeschichterunde!
    Ich habe ein Schreiben bzw. Erkenntnis des Appellationsgerichts Klagenfurt vom 15.7.1836, in der Angelegenheit von Verpflegskosten zu Lasten einer Erbmasse. Es hat ein höheres Gewicht, da Gerichtsakten rückgemittelt wurden und ist an das Bezirksgericht Landskron (Post Villach) gerichtet. Das Bezirksgericht Landskron (Konzept innen) informierte am 11.8.1836 die Parteienvertreter. Es erfolgte die gegenseitige Aufhebung der Gerichts- und Portokosten.
    Der Brief gehört in die 1. Entfernungs- (bis 3 Poststationen) und in die 53. Gewichtsstufe (= 26 1/2 Loth).
    Interessant wäre, im Rahmen der Brief-Taxordnung 1817, weitere hohe Gewichtsstufen zu sehen.


    Herzlichen Gruß aus Wien
    hk1190

  • Hallo ins schöne Wien,


    ich kann nur einen überschweren Brief nach Bayern zeigen - aber sooo schwer ist meiner nicht, auch wenn er halb so groß wie A3 ist (anderes Format als A4 aber). Soll ich?

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Wunderbar, danke. eine so hohe Gewichtsstufe als Auslandsbrief habe ich nicht. Mein Brief hat nur 4 1/2 Loth. Von den Abmessungen ist er geringfügig größer: 39,5x13.

  • ... der kann sich aber auch sehen lassen und "Hotzenplotz" ist ja allein schon ein Alleinstellungsmerkmal. :thumbup:

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.