Nachgebühr

  • Also wenn es dann sogar trotz Hinweis schief geht, nenne ich das beratungsresistent!

    So noch nie gesehen! ;)






    PS: damit stellt sich die Frage ob die "ungelaufenen" Karten nicht doch postalisch gelaufen sind, als Drucksache im Umschlag!

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich


    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • hallo zusammen,


    die Postkarten mit aufklappbarem Leporello sind immer wieder unterfrankiert versandt worden. Sie sind wie Briefe zu frankieren (hier 30 Pf.), was natürlich Touristen aus aller Welt wissen sollten ;)


    Da ich sie sammle , kann ich zu deiner Karte aus Hannover ein älteres Schwesterchen zeigen:




    Die Rückseite mit Hannover Stadtansichten aus 1954 ...




    ...und das ausgefaltete Leporello in seiner ganzen Schönheit:




    besten Gruß

    Michael

    Einmal editiert, zuletzt von stampmix ()

  • "Die Postkarte als kritische Sendungsform" - das wäre ein sehr ergiebiges Thema für ein Exponat :)


    Freundliche Grüße


    Peik

  • "Die Postkarte als kritische Sendungsform" - das wäre ein sehr ergiebiges Thema für ein Exponat :)

    Die Anforderungen in der Postordnung waren anfangs sehr streng und wurden mit der Zeit immer weiter liberalisiert. Das ist ein weites Feld ..... , das sich lohnt zu beackern!

  • hallo Peik,


    gute Idee :thumbup:


    Hier off-tocip ein Beispiel, wie eng das Portoprivileg "Postkarte" schon vor 115 Jahren ausgelegt wurde:



    und Quell der Taxierung war? :/



    besten Gruß

    Michael

  • Da steht nur "Postkarte" und das war, so weit ich erinnere, nach UPU-Regelungen im internationalen Verkehr nicht zulässig.


    Freundliche Grüße


    Peik

  • Ich würde eher darauf tippen dass der Text auf der Anschriftenseite nicht zulässig war.

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich


    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Minimarke hat Recht. Aus den Vereinbarungen des UPU-Kongresses von Washington 1897:


    "Interne Postkarten sind auch im internationalen Verkehr zulässig, insofern die Bezeichnung „Postkarte" in der Sprache des Aufgabelandes angebracht ist."


    Die Möglichkeit, auch einen Teil der Anschriftenseite für Mitteilungen zu verwenden, wurde erst mit dem UPU-Kongress von Rom 1906 (Beschlüsse galten ab 1. Oktober 1907) geschaffen:


    "Der Versender kann für seine schriftlichen Mitteilungen nicht nur über die Rückseite, sondern auch über den linken Teil der Vorderseite verfügen."


    Freundliche Grüße


    Peik

  • Hallo zusammen,


    es ist glaube ich an der Zeit, das Thema Aufdruckpflicht carte postale - Postkarte auf den dafür im Weltpostvertrag normierten Punkt zu bringen.


    Es war schon so, dass es diese gab, sie wurde erst mit dem Weltpostkongress Rom 1906 mit Wirkung vom 1. Oktober 1907 abgeschafft:


    Hier der entsprechende Protokollauszug:



    Der Absender der von Michael gezeigten Karte hat also wegen der von Minimarke erwähnten Vorderseiten-Aufschrift Pech gehabt...erst 16 Monate später war es mit all dem Spuk vorbei.


    Viele Grüße

    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

    3 Mal editiert, zuletzt von Pälzer ()

  • Pälzer,

    gut zu wissen wann der Spuk vorbei war.

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich


    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Hallo zusammen,

    ich glaube Jürgen bekam von seinem Onkel Adi als er nach 1 Woche zu ihm reiste die Ohren langezogen.

    Was war hier eigentlich nicht regelkonform?


    Liebe Grüße

    Harald


    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main



  • Hallo zusammen,

    ich glaube Jürgen bekam von seinem Onkel Adi als er nach 1 Woche zu ihm reiste die Ohren langezogen.

    Was war hier eigentlich nicht regelkonform?

    Wenn ich mich recht erinnere, gab es eine bestimmte Zeit Bundespost und Bundespost Berlin, in der die Verwendung von Ganzsachenausschnitten nicht erlaubt war. Vielleicht liegt dein Beleg genau in diesem Zeitraum?

    Einmal editiert, zuletzt von Germania ()

  • Hallo zusammen,

    das Thread-Thema wurde mit einer Postsache zur Einziehung der Nachgebühr für die Ergänzung der Freimachung einer Briefpostsendung nach dem Ausland aus Bremen von 1975 eröffnet. Ich möchte eine ähnliche vom Bahnpostamt Köln aus dem Jahr 1974 zeigen.




    Kann jemand sagen, wo die diese Behandlung der un- bzw. unterfrankierten Auslandspostsendungen festgeschrieben ist und seit wann? Ich habe auch eine solche Postsache aus Leipzig aus dem Jahr 1932,


    Herzliche Grüße

    Christian

  • Hallo zusammen,

    hier noch eine Postsache zur Einziehung der Nachgebühr für die Ergänzung der Freimachung einer Briefpostsendung von der Auslandsstelle in Frankfurt (Main) aus dem Jahr 1950. Es ging hier um die Nachfrankierung einer Sendung ins Saarland, welches von Ende 1847 bis Ende 1856 eine politische Sonderstellung hatte, wodurch es gegenüber Deutschland zum Ausland wurde. Wie auf der Rückseite des Vordrucks vermerkt, galt: Für Saarland ab 1.10.1948 Auslandsgebühr.

    Ein für mich interessantes zeitgeschichtliches Dokument.



    Herzliche Grüße

    Christian

  • Hallo Christian,


    ein interessanter Beleg. :) Solche Falschfrankaturen scheinen so häufig gewesen zu sein, daß die OPD Ffm immerhin 20000 Stück drucken ließ.


    viele Grüße

    Dieter

  • Hallo Christian,


    meine Erfahrung ist die, daß man sich Belege in Ruhe komplett ansehen sollte. Allerdings gelingt auch mir das nicht immer. ;)

    Weiterhin viel Spaß mit deinen Nachgebühren-Belegen. Auch wenn das weit außerhalb meiner Interessen ist, der philatelistische Horizont wird so aber immer weiter.


    viele Grüße

    Dieter

  • Kann jemand sagen, wo die diese Behandlung der un- bzw. unterfrankierten Auslandspostsendungen festgeschrieben ist und seit wann?

    Hallo Christian,

    seit wann diese Anforderung vorgeschrieben war, habe ich noch nicht nachgesehen. Das "wo" kann ich dir aber beantworten: Grundlage ist der § 1 der ADA V,1, der die Frankaturpflicht vorschreibt. Des weiteren ist dann im § 37 und § 71 der ADA V,2, sowie im Briefpostbuch Abt. A S. 16 das Verfahren bei nicht oder unzureichend freigemachten Auslandsendungen zu entnehmen.


    Übrigens: Die Anzahl der Vordruckkarten mit 20.000er Auflage kommt nicht von ungefähr, war die Auslandstelle Frankfurt nicht nur die in Frankfurt aufkommenden Auslandsendungen zuständig.


    Gruß

    Manfred

    Wo nichts mehr zu enträtseln bleibt, hört unser Anteil auf.


    Ernst Freiherr von Feuchtersleben

    Einmal editiert, zuletzt von Postarchiv ()

  • Heute kann ich eine Postkarte vom 1. Juni 1953 zeigen, die von Stuttgart nach Fellbach ging. Da bei der Frankierung auch noch eine 6 Pfg.-Marke aus der Zeit der Amerikanisch/Britischen Besatzungszeit verwendet wurde, die allerdings mit Ablauf des 31. März 1953 seine Gültigkeit verloren hatte, wurde das 1,5 fache der so am Porto fehlenden 6 Pfennige als Nachgebühr in Höhe von 9 Pfennigen zur Einziehung vermerkt und ein Nachgebührstempel etwas schwach abgeschlagen.

    Beste Grüße

    Christian